Internetpornographie

| 20. Dezember 2014 18:36 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Hallo,

zu dem folgenden Thema gab es hier schon Fragen, ich möchte meinen konkreten Fall einmal schildern. Ich bin ab und zu auf „normalen", legalen und frei zugänglichen Pornoseiten im Internet. Ich interessiere mich nicht für harte Pornographie, Jugendpornographie oder ähnliches!! Manchmal finde ich es aber sehr schwer einzuschätzen, wie alt die Frauen wohl sind. 18, 20, 25 oder doch erst 17?
Oft fehlt auf diesen Seiten leider ein Hinweis, das die Darsteller Volljährig sind, man achtet auch nicht immer drauf.
Wenn ich tatsächlich sehr selten mal auf einem Bild oder Video gelandet bin das mir wirklich nicht legal vorkam, habe ich die Seite sofort wieder geschlossen!
Ich bin heute auf so einem Video gelandet (xhamster.com), ein pornographischer Webcam-chat Mitschnitt zwischen einem Mann und einer Frau, ihr Gesicht war nicht zu sehen aber sie kam mir sehr jung vor. In dem verkleinerten Vorschaubild war das nicht wirklich ersichtlich. Ich vermute, das Video wurde von dem Mann gemacht und dort hochgeladen, ohne wissen der Frau. Es gibt leider viele Videos dieser Art.
Ich habe die Seite gleich wieder geschlossen und den Link zu dem Video mit einer kurzen, erklärenden Mail an das Landeskriminalamt geschickt.
Mir war das spezielle Gesetz zur Jugendpornographie, bis heute früh, nicht bekannt und nun bin ich sehr verunsichert, ich wusste nicht wie streng es geregelt ist. Nun habe ich Angst, das ich durch das kurze ansehen des Videos und generell des oft schwer einzuschätzenden alters der Darsteller oder der dubiosen Herkunft solcher Videos Strafrechtliche Probleme bekomme!
Muss ich mit Konsequenzen rechnen und wie lange kann es bis dahin dauern?
20. Dezember 2014 | 21:06

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie sollten sich hier nicht zu viel Sorgen machen. Es ist schon fraglich, ob bei dem reinen Anschauen eines Videos im Wege des Streamings überhaupt der objektive Tatbestand (Besitz von Kinder-/Jugendpornografie) vorliegt. Zumindest aber fehlt es bei Ihnen am subjektiven Tatbestand, da Sie nicht bewusst nach solcher Pornografie gesucht haben und daher nicht vorsätzlich gehandelt haben. Auch ein Unterlassen kann Ihnen nicht vorgeworfen werden, da Sie umgehend die zuständigen Behörden informiert haben. Sie sollten aber sicherheitshalber das Cache Ihres Internet-Browsers löschen und zukünftig Seiten meiden, auf denen Sie möglicherweise strafrechtlich relevantes Material bemerkt haben.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 21. Dezember 2014 | 07:26

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort. Ich dachte, das schon das kurze ansehen bzw. öffnen einer Seite mit solchem Mist (Bild oder Video Stream), sei es nun unabsichtlich oder nicht, eine Straftat ist. Dem ist also nicht so? Runtergeladen habe ich nichts! Von diesem gefährlichen Internetschmutz, werde ich mich in Zukunft fern halten, mir war gar nicht klar wie gefährlich das ist!
Nochmals Danke für die schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Dezember 2014 | 08:47

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Auch beim Ansehen bzw. Öffnen einer Seite wird regelmäßig eine Kopie im Cache des benutzten Browsers angelegt, und dies wird von Gerichten teilweise als Besitz ausgelegt. Allerdings muss für eine Strafbarkeit in jedem Fall auch ein Wille zum Besitz hinzukommen, und dieser Wille fehlt bei Ihnen, da Sie ja keine illegale Pornografie ansehen wollten und für Sie auch nicht ersichtlich war, dass es sich um ggf. strafbare Inhalte handelt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 21. Dezember 2014 | 07:27

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