Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Der Händler kann nur im Rahmen der Gewährleistung regulieren. Wenn die Frist abgelaufen ist, können Sie sich an den Hersteller wenden. Sie haben ja schon 2 Autohäuser befragt. Haben Sie den Anspruch auf Austausch der Batterie und Mängelgewährleistung bereits geltend gemacht oder nur angefragt?
Ob der Händler sein Geld vom Hersteller bekommt, kann Ihnen ja völlig egal sein! Mangel ist Mangel!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Der Händler kann nur im Rahmen der Gewährleistung regulieren. Wenn die Frist abgelaufen ist, können Sie sich an den Hersteller wenden. Sie haben ja schon 2 Autohäuser befragt. Haben Sie den Anspruch auf Austausch der Batterie und Mängelgewährleistung bereits geltend gemacht oder nur angefragt?
Ob der Händler sein Geld vom Hersteller bekommt, kann Ihnen ja völlig egal sein! Mangel ist Mangel!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen