Hund in der Mietwohnung

12. November 2020 14:59 |
Preis: 25,00 € |

Tierrecht, Tierkaufrecht


Hallo,
und zwar gibt es folgendes Problem. Mein Freund und ich leben in einer Mietwohnung und möchten uns jetzt einen Hund zulegen. Kein Welpe kein großer Hund kein lauter Hund. Alles kein Problem- eigentlich...
Wir haben unseren Vermieter nun gefragt ob es sie etwas dagegen hätten wenn wir uns einen Hund zulegen würden der Vermieter hat gesagt er hat nichts dagegen er müsse nur seine Frau fragen die aber keine Hunde mag. Und das ist jetzt auch das Problem... wir würden keinen Hund bekommen weil sie eine Abneigung gegen Hunde hat wir haben gefragt ob es der Lärm sei der stören würde der dreck oder sonstiges alles wurde verneint ! Es ist nur der Grund das sie keine Hunde mag! Ist das jetzt rechtens muss ich das so hinnehmen? Wenn der eine ja sagt der andere nein? Vielen Dank für die Hilfe !
Mit freundlichen Grüßen
Liebe Fragestellerin,

es gilt: alles, was vertragsgemäßer Gebrauch einer Mietwohnung ist, ist als Mieter erst einmal erlaubt. Bei einem ausgewachsenen Kampfhund, der regelmäßig Mitmieter anfällt, wird es schwierig, das noch zu unterstellen. Bei harmlosen, kleinen, nicht lauten Vierbeinern ist hingegen kaum jemals ein nicht vertragsgemäßer Mietgebrauch anzunehmen.

Damit dürfte die Haltung des Hundes durch Ihren Vermieter letztlich zu erlauben sein. Allein "die Ehefrau des Vermieters mag keine Hunde" reicht jedenfalls für: genau gar nichts.

Nicht zu unterschätzen ist aber, welche "Nebenkriegsschauplätze" eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter sonst noch hervorbringen kann, und auch, was ggf. der Mietvertrag zum Thema Tierhaltung geregelt hat.

Aufgrund Ihrer konkreten Fragestellung gilt aber erst einmal: Hundehaltung kein Problem.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Freundlicher Gruß
Rechtsanwalt Wiese
Rückfrage vom Fragesteller 12. November 2020 | 17:42

Vielen Dank für ihre schnelle Antwort.
Im Mietvertrag steht:
1. Der Mieter darf in der Wohnung Haustiere halten, soweit dies nach Anzahl und der Größe der Tiere allgemein üblichen Vorstellungen entspricht.
2. Der Vermieter kann der Tierhaltung widersprechen, wenn durch die Tierhaltung die Hausgemeinschaft belästigt wird.

In der Hausordnung steht:
Die Tierhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt oder um Tiere, von denen keine Belästigungen oder Störungen der Nachbarn ausgehen und die die Mietsubstanz nicht beeinträchtigen, nicht besonders gefährlich oder ekelerregend sind und eine zumutbare Zahl nicht überschreiten.

Da es sich um einen ausgewachsenen bereits gut erzogenen und Vorallem Stubenreinen Hund handelt der von seiner Rassenart überhaupt nicht zu den Rassen zählen die den Hausfrieden stören (Malteser) stellt sich mit die Frage wo das Problem dann sein soll?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. November 2020 | 11:35

Sehr gern.

Vom Mietvertrag her jedenfalls bei einem einzelnen, üblichen Hund keinerlei Bedenken. Auch von der Hausordnung her grundsätzlich nicht. Die schwammigen Generalklauseln "Tiere, von denen keine Belästigungen ausgehen" bieten natürlich potentiell Stoff für Auseinandersetzungen. Das würde ich mal aber in aller Ruhe "drauf ankommen lassen". So lange das Tier sich als gut erzogener Wohnungshund gebärdet, wird man nicht von Belästigungen sprechen können.

Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...