26. Februar 2025
|
17:37
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail: mathiasschulze@me.com
1. **Interessenskonflikt und Konkurrenzverbot**: Da Sie planen, Dienstleistungen zur Personalsuche anzubieten, die sich an Kunden Ihres aktuellen Arbeitgebers richten, könnte dies als Konkurrenztätigkeit angesehen werden. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Tätigkeit nicht direkt mit den Projekten Ihres Arbeitgebers konkurriert, könnte Ihr Arbeitgeber dies anders sehen. Ein Interessenskonflikt könnte insbesondere dann entstehen, wenn Ihre Tätigkeit die Geschäftsbeziehungen Ihres Arbeitgebers zu seinen Kunden beeinflusst oder beeinträchtigt.
2. **Vertragliche Verpflichtungen**: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Klauseln, die Nebentätigkeiten oder Konkurrenztätigkeiten regeln. Viele Arbeitsverträge enthalten Bestimmungen, die es dem Arbeitnehmer untersagen, ohne Zustimmung des Arbeitgebers in einem ähnlichen Geschäftsfeld tätig zu werden.
3. **Treuepflicht**: Als Arbeitnehmer haben Sie eine Treuepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Diese Pflicht könnte verletzt werden, wenn Ihre Nebentätigkeit die Interessen Ihres Arbeitgebers beeinträchtigt oder wenn Sie vertrauliche Informationen aus Ihrem Angestelltenverhältnis für Ihre eigene Geschäftstätigkeit nutzen.
4. **Genehmigung der Nebentätigkeit**: Selbst wenn keine direkte Konkurrenz besteht, ist es notwendig, die geplante Nebentätigkeit von Ihrem Arbeitgeber genehmigen zu lassen, um Missverständnisse oder rechtliche Probleme zu vermeiden. Alles andere wäre idR ein Abmahnungsgrund egal welcher Nebenzätigkeit Sie nachgehen.
5. **Makler- und Dienstvertragsrecht**: Da Ihre Tätigkeit als Headhunter sowohl Elemente eines Dienstvertrags als auch eines Maklervertrags enthält, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Verträge mit den Kunden klar regeln, wann und unter welchen Bedingungen eine Vergütung fällig wird. Das Urteil des Landgerichts Memmingen, Az. 1 S 105/99, stellt klar, dass die Vermittlungstätigkeit provisionsbegründend ist, wenn sie ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages ist.
Zusammenfassend sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag und mögliche vertragliche Verpflichtungen sorgfältig prüfen und die Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Ergänzung vom Anwalt
5. März 2025 | 19:41
Guten Tag, ich melde mich nochmal kurz: Würden Sie mir bitte einen kleinen Gefallen tun und auf meiner Kanzleiseite bei Trust Pilot eine Bewertung abgeben?Ich bin ihnen sehr dankbar bereits hier so eine tolle Bewertung abgeben zu haben.
Bei Trustpilot hätte es für mich den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.
Viele Grüße Schulze
https://de.trustpilot.com/review/msadvocate.net
[b]Noch ein Nachtrag:
Fall es Sie interessiert:[/b]
Sie finden mich auch bei Instagram mit vielen Beiträgen zum Auswandern, Reisen und Steuern im In- und Ausland, Mietrecht.
ms_advocate__
oder Youtube @msadvocate2023
Abonnieren Sie gerne einen der beiden Social Media Kanäle! Ich versuche hier einen echten Mehrwert für die Follower zu schaffen.