Hausverbot/Persönlichkeitsrechte

1. Oktober 2007 18:54 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Ich habe nach meinem Auszug aus einer sozialtherapeutischen Wohnstätte kein vertragliches Recht mehr zum Betreten des Gebäudes, meine Freunde zu besuchen. Zusätzlich ist mir Hausverbot erteilt worden, obwohl dafür keinerlei disziplinarische Gründe benannt werden konnten. Darunter leidet meine Gesundheit.

Die Frage ist, ob nicht aus Gründen des Persönlichkeitsrechts z.B. zur freien Pflege meiner Sozialkontakte nach GG ein eigener Anspruch für mich hergeleitet werden könnte, das Gebäude und Gelände zum Besuch meiner Freunde zu betreten? Welchen Streitwert könnte ein solches Recht verkörpern?
Sehr geehrte Fragestellerin,

das Hausrecht ist Ausfluß des Eigentumsrecht und ebenfalls grundrechtlich geschützt. Es wäre ggf. eine Grundrechtsprüfung vorzunehmen. Sie müßten dann aber beweisen können, dass Sie in Ihren Grundrechten verletzt sind, dies halte ich vorliegend zumindest für schwierig.

Grundrechte haben in aller Regel nur Relevanz gegenüber dem Staat. Entscheidend wäre also, ob der Träger dieser Einrichtung eine öffentliche Stelle ist.

In der Regel dürfte für den Streit um ein Hausverbot ein Gegenstandswert im Bereich von 3000 € bis 4000 € angesetzt werden.

Ich hoffe meine Antwort kann Ihnen zu einer ersten Orientierung dienen. Sie ersetzt nicht die persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, weil bei Überprüfung des Sachverhaltes, insbesondere anhand der zu prüfenden Unterlagen sich Umstände ergeben, können die zu einer abweichenden Beurteilung führen.


Mit freundlichen Grüßen

Oliver Martin
Rechtsanwalt
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