Hausteilung

3. Juni 2011 17:42 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Wir möchten ein Doppelhaus, das auf einem Flurstück steht, teilen in zwei getrennte Eigentümer. Welche Bedingungen sind daran geknüpft (Schall, Brand, Flurstückteilung, ...)?
4. Juni 2011 | 04:56

Antwort

von


(140)
Oppenhoffallee 101
52066 Aachen
Tel: 0241505592
Tel: 0241543324
Web: https://www.momm-und-huppertz.de
E-Mail: kontakt@anwalt-huppertz.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

unter Berücksichtigung Ihrer Ausführungen, den Bedingungen dieser Plattform und des gewählten Einsatzes gebe ich Ihnen gerne die folgenden ersten Hinweise zur Rechtslage.

Sie können nur das Haus teilen, was sich dann nach dem WEG richtet. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Teilung des Grundstücks - und damit auch des Flurstücks - gewünscht ist.

Die Teilung eines Grundstücks und die Geltung eines evtl. vorhandenen Bebauungsplans ist in § 19 BauGB geregelt. Kommunale Satzungen zur Teilung sind nicht mehr gültig, § 244 Abs. 5 BauGB.
Eine konkrete Überprüfung Ihres Einzelfalls ist natürlich, ebenso wie eine Tätigkeit nach außen (z.B. gegenüber dem Grundbuchamt), nur im Rahmen einer Mandatierung möglich.

Bereits vor der rechtlichen Trennung sollte eine Gebäudetrennwand vorliegen. Ob diese den brandschutzrechtlichen Erfordernissen an die nach der Teilung erforderliche Brandwand genügt, kann ich nicht beurteilen. Eine direkte Überprüfung ist auch hier nur im Rahmen einer Mandatierung auf der Grundlage weiterer Information (insb. Unterlagen) möglich.

Zu anderen Bereichen (z.B. Lärmschutz) kann ohne Anhaltspunkte kein sinnvoller Rat erteilt werden.


Meines Erachtens emphielt es sich, falls Sie über diese Erstberatung hinaus anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, einen Kollegen vor Ort mit der weiteren Interessenvertretung zu beauftragen.




Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz

ANTWORT VON

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