Güterstand/Vermögen Ehe

| 1. Juni 2023 20:28 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


22:16
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Fragen zum Thema Güterstand und Vermögen während der Ehe.
Zum Zeitpunkt unserer Eheschließung vor 6 Jahren war uns beiden nicht bewusst, dass Zugewinngemeinschaft nicht gleichbedeutend wie Gütergemeinschaft ist.
Frage 1: Kann der Ehestand noch nachträglich in Gütergemeinschaft gewechselt werden?
Frage 2: Ehefrau hat nur eine geringe EU-Rente (schon vor der Ehe) und daher nicht arbeitsfähig. Hat sie dennoch Anspruch an dem Vermögen (erworben während der Ehe) des Ehemannes, da sie ja auch am Familienunterhalt durch ihre Haushaltsführung beiträgt und auch sonst dem Ehemann den Rücken freihält?

Vielen Dank für Ihre Beantwortung der Fragen im Voraus.
1. Juni 2023 | 21:07

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Der Güterstand der Gütergemeinschaft kann auf während der Ehezeit durch Ehevertrag begründet werden.


2.

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs hat die Ehefrau in Ihrem Beispielsfall beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Fall der Scheidung einen Ausgleichsanspruch.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 1. Juni 2023 | 21:18

Ersteinmal vielen Dank für die Beantwortung der 1. Frage
Zum besseren Verständnis hier nochmal: Habe ich auch während der Ehe Anspruch an dem Vermögen meines Ehemannes, da wir eine Haushaltsführungsehe führen? Es geht hier nicht um Scheidung, wir wollen uns nicht trennen, darum geht es nicht.

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage im Voraus.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Juni 2023 | 22:16

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


So absolut gefragt haben Sie während des Bestehens der Ehe keinen Anspruch auf das Vermögen des Ehemanns.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 1. Juni 2023 | 22:22

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Danke für die ausführliche, kompakte Antwort."
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Gerhard Raab »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 1. Juni 2023
5/5.0

Danke für die ausführliche, kompakte Antwort.


ANTWORT VON

(2333)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht