1. Juni 2023
|
21:07
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Der Güterstand der Gütergemeinschaft kann auf während der Ehezeit durch Ehevertrag begründet werden.
2.
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs hat die Ehefrau in Ihrem Beispielsfall beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Fall der Scheidung einen Ausgleichsanspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
1. Juni 2023 | 21:18
Ersteinmal vielen Dank für die Beantwortung der 1. Frage
Zum besseren Verständnis hier nochmal: Habe ich auch während der Ehe Anspruch an dem Vermögen meines Ehemannes, da wir eine Haushaltsführungsehe führen? Es geht hier nicht um Scheidung, wir wollen uns nicht trennen, darum geht es nicht.
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage im Voraus.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
1. Juni 2023 | 22:16
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
So absolut gefragt haben Sie während des Bestehens der Ehe keinen Anspruch auf das Vermögen des Ehemanns.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt