Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Auf die Gefahr hin, Sie zu schockieren, aber ich muß gestehen, ich halte das Urteil für durchaus solide gemacht.
Was für die rechtlichen Grundlagen eher nicht gilt. Insofern ist es begrüßenswert, daß das BSG die Unsauberkeiten im Gesetzestext so deutlich zutage treten ließ, daß selbst die Regierung reagieren mußte.
Die rasche Reaktion des Gesetzgebers ist meines Erachtens weniger auf Vernunft denn auf kalte Panik der politisch Denkenden zurückzuführen. Schließlich stand das eh schon leicht lädierte Ansehen der Rentenversicherung unter Beschuß und die FDP ging in politische Gefechtsposition. Und die (mögliche) Insolvenz mehrerer Mittelständler wäre auch nicht so wirklich gut gewesen für das Ansehen der Regierung.
Man könnte natürlich diskutieren, ob das BSG mit Blick auf die Urteilsfolgen nicht politischer hätte argumentieren können und die Gesetzesanpassung durch Richterrecht hätte vorwegnehmen können. Aber dazu ist hier nicht der richtige Ort, und außerdem gibt es einige Richter, die über die handwerklich schlechten Gesetze (mehrerer Regierungen, das fing schon in den Achtzigern, wenn nicht früher, an) derart frustriert sind, daß sie liebend gern ähnlich bombige Urteile fällen würden.
Was von der sich abzeichnenden Lösung zu halten ist? Um den Kaiser zu zitieren: Schau´n mer mal!
Womit wir auch wieder beim Weizen wären.
Prost!
RA R. Weber
P.s.: Ihre Anfrage rahme ich mir ein.... Solche kriegt man nicht oft :-).
P.p.s.: Im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen bedanke ich mich für Ihr Lob bezüglich dieses Forums.
Vielen Dank für Ihre Antwort in später Nacht. So eine Antwort hatte ich mir gewünscht.
Ich bin nicht wirklich geschockt von Ihrer positiven Haltung dem Urteil gegenüber. Eigentlich ganz logisch: Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger... Definition (1 Auftraggeber, keine eigenen Angestellten) auf den GGF angewandt... dann kann man schon zu dem Urteil kommen.
Was mich nur wundert: Dass diese Rechtsposition (Gefahr) niemand in den letzten 7 Jahren gesehen und laut gewarnt hat. Nicht der Gesetzgeber, nicht die Steuerberater, nicht die Richter im Vorfeld des Urteils, nicht die verschiedenen (gar nicht so billigen) Newsletter für GmbH-Geschäftsführer..
Eigentlich ist die Überraschung über das Urteil die eigentliche Überraschung. Aber bei dem Gesetzes-Chaos besonders Ende 98/Anfang 99 vielleicht doch wieder keine so große.
In diesem Sinne, nochmals Prost!
Vielleicht sollte ich einen Newsletter speziell für solche Gefahren herausbringen...Mal überlegen... Sie haben mich da auf ne Idee gebracht :-).