16. Januar 2011
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14:16
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
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E-Mail: info@kanzlei-steidel.de
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Bei Änderung der Rechtsform reicht es aus, wenn eine Gewerbeummeldung (wird unter Ummeldung gefasst, obwohl es nur eine Änderung der Gewerbeangaben ist )erfolgt. Dazu muessen Sie bei dem für Sie zuständigen Gewerbemeldeamt einfach nachweisen, dass sich die Gewerbebezeichnung in .... e.K. geändert hat. Dies können Sie durch Vorlage der Handelsregistereintragung tun, die Ihnen ggf. über den Notar automatisch nach Eintrag zugeleitet wird.
Eine Abmeldung und Wiederanmeldung ist hingegen nicht erforderlich.
Ich hoffe, Ihre Frage damit zufriedenstellend im Rahmen dieser Erstberatungsplattform beantwortet zu haben.
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht