27. September 2004
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20:27
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
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mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt.
Der Gewerbeschein ist die offizielle Anmeldung des Gewerbes. Dieser muss persönlich (!) beim Gewerbeamt (Gemeindemeldestelle bzw. Ordnungsamt) der Stadt oder Gemeinde beantragt werden. Die Daten werden dann an die Industrie- und Handelskammer (IHK) K oder an die Handwerkskammer (HWK) weitergeleitet. Außerdem erhalten das Finanzamt und das Gewerbeaufsichtsamt die Daten der Gewerbeanmeldung, so dass automatisch eine Anmeldung erfolgt.
Die Gewerbeausübung kann von der zuständigen Behörde untersagt werden, wennder Gewerbetreibende unzuverlässig ist
und die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist.
Anhaltspunkte für die "Unzuverlässigkeit" sind z.B. Zahlungsrückstände gegenüber dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern sowie durch den Unternehmer begangene Straftaten, beispielsweise Unterschlagung.
Ohne Gewerbeschein können starten:
Freiberufler (zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Architekten), Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Land- und Forstwirte
Ein Gewerbeschein kostet je nach Stadt zwischen 10 - 35 EUR.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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