Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Nach DIN 1355 ISO/R 2015-1971 beginnt ein Kalenderjahr mit dem 1. Januar und endet mit dem nachfolgenden 31.Dezember.
Wenn Sie die Genussrechte also am 5.1.2008 gekauft haben, sind die „drei vollen Kalenderjahre" nicht bereits am 5.1.2011, sondern erst am 31.12.2011 erfüllt.
Wenngleich es lediglich von 4 Tagen abhängt, ob das Kalenderjahr 2008 voll erfüllt wurde, ist die Formulierung der Rückgabemöglichkeit „drei volle Kalenderjahre" so eindeutig, dass eine Interpretation zugunsten des Datums am 5.1.2011 kaum möglich sein wird.
Dagegen ist für das eingeräumte Kündigungsrecht nach 5 Jahren auf das Kaufdatum 5.1.2008 abzustellen.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Nach DIN 1355 ISO/R 2015-1971 beginnt ein Kalenderjahr mit dem 1. Januar und endet mit dem nachfolgenden 31.Dezember.
Wenn Sie die Genussrechte also am 5.1.2008 gekauft haben, sind die „drei vollen Kalenderjahre" nicht bereits am 5.1.2011, sondern erst am 31.12.2011 erfüllt.
Wenngleich es lediglich von 4 Tagen abhängt, ob das Kalenderjahr 2008 voll erfüllt wurde, ist die Formulierung der Rückgabemöglichkeit „drei volle Kalenderjahre" so eindeutig, dass eine Interpretation zugunsten des Datums am 5.1.2011 kaum möglich sein wird.
Dagegen ist für das eingeräumte Kündigungsrecht nach 5 Jahren auf das Kaufdatum 5.1.2008 abzustellen.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.