3. Mai 2023
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17:53
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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bei Schulden liegt lediglich ein zivilrechtlicher Haftbefehl gemäß § 802 g ZPO vor, für den die Fahndungsregelungen der StPO nicht gültig sind.
Das bedeutet, dass lediglich die Abgabe der Vermögensauskunft DURCH EINEN GERICHTSVOLLZIEHER erzwungen werden kann, aber Sie werden eben nicht, da Sie kein Straftäter oder Beschuldigter einer Straftat sind, polizeilich gesucht.
Insofern werden Sie auch nicht wegen Ihrer Schulden bei der Botschaft oder am Flughafen verhaftet.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt