10. Mai 2025
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17:44
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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es kommt hier darauf an, wo genau die Garage steht.
Wenn die Garage vollständig auf Ihrem Grundstück steht, darf der Nachbar nicht einfach in Ihr Eigentum eingreifen und Sie könnten Unterlassung und Beseitigung des Schadens verlangen.
Hat der Nachbar aber etwas zulässigerweise angebaut und damit die Lüftung verschlossen, haben Sie wohl das Nachsehen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Rückfrage vom Fragesteller
10. Mai 2025 | 19:18
Er hat da seine Terasse sonst nix
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
10. Mai 2025 | 19:24
Sehr geehrter Fragesteller,
dann darf er sich an Ihrem Eigentum nicht vergreifen.
Hier könnte eine strafbare Sachbeschädigung vorliegen, deren Beseitigung Sie von ihm verlangen können.
Ein Problem sehe ich eher darin, dass Sie beweisen müssen, dass der Nachbar die Lüftung zugemacht hat.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke