16. August 2018
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21:38
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ein staatliches Register, aus dem sich der Verbleib Ihres Mithäftlings ergibt, existiert nicht. Auch kann mit dem bloßen Namen keine Auskunft bei den Einwohnermeldeämtern erhalten, weil insofern eine (ehemalige) Meldeadresse benötigt wird.
Möglicherweise kann er in Vereinen und Verbänden von Opfern des DDR-Unrechts gefunden werden, von denen einige unter dem Link https://www.berlin.de/aufarbeitung/links/opferverbaende-und-aufarbeitungsinitiativen/artikel.453170.php aufgelistet sind.
Ich bedauere, dass Ihr Mithäftling nicht auf juristischem Wege gefunden werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt