Falsches Datum beginn der Bürgergeld angegeben

7. November 2024 14:38 |
Preis: 65,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich bin Bezieher von Bürgergeld. Ich bin aus der Unterbringung für Wohnungslose umgezogen, in ein anderes Bundesland. Habe dort eine Wohnung bekommen.
Die Wohnung wurde vom Jobcenter des neuen Wohnortes genehmigt.
Habe dann den Mietvertrag unterschrieben, Mietbeginn 30.08.2024, Mietvertrag beim Jobcenter eingereicht. Genehmigt.
Antrag auf Bürgergeld gestellt am 18.09.2024, bewilligt ab Oktober 2024.

Jetzt mein Problem:
Bei der Antragstellung auf Bürgergeld habe ich falsch angegeben ab Oktober 2024.
Ich wollte eine Überzahlung vermeiden, da ich bei meinen alten Bundesland noch die Regelleistung
von 563 Euro erhalten habe für den Monat September( Umzug war 13.09.2024 ) und daher keinen Anspruch habe im anderen Bundesland. aber die Miete ab 30.8.2024 übernommen wird.

Ich war der Meinung das dann die Miete ab dann gezahlt wird wie im Mietvertag das Datum angegeben ist , nämlich ab 30.08.2024. Habe jetzt eine Mahnung vom Vermieter für die ausstehende Miete ab 30.08.2024.
Kann ich das korrigieren das Datum, das der Jobcenter die Miete ab 30.08.2024 zahlt wird.
7. November 2024 | 16:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:


Frage 1:
"Kann ich das korrigieren das Datum, das der Jobcenter die Miete ab 30.08.2024 zahlt wird."

Ja, es ist nach Ihrer Schilderung möglich, das Datum des Leistungsbeginns so zu korrigieren, damit das Jobcenter die Miete auch ab dem tatsächlichen Mietbeginn (30.08.2024) übernimmt.

Sie haben nach Ihrer Schilderung eigentlich alles richtig gemacht bis auf die Angabe des Leistungsbeginns. Ich nehme dabei an, dass die Miete direkt an den Vermieter vom Jobcenter überwiesen werden soll und dies so aus dem Antrag hervorgeht.

Um die fehlerhafte Angabe zu berichtigen, sollten Sie unverzüglich wie folgt vorgehen:

[b]1. Kontakt mit dem neuen Jobcenter aufnehmen:[/b]

[b]Setzen Sie sich schnellstmöglich mit dem neuen Jobcenter (das Ihren Umzug in die Wohnung genehmigt hat) Ihres neuen Wohnorts in Verbindung und erklären Sie dort die Situation. Achten Sie darauf, dass Sie den Kontakt notfalls nachweisen können.[/b]

Sie sollten darauf hinweisen, dass der Mietbeginn bereits am 30.08.2024 war und Sie versehentlich das falsche Datum (Oktober 2024) für den Antrag angegeben haben, weil Sie eine Überzahlung vermeiden wollten. Schildern Sie den Sachverhalt dabei wahrheitsgemäß so, wie er sich ereignet hat und verweisen auf den Mietbeginn im Mietvertrag. [b]Schildern Sie dabei insbesondere auch den Hintergrund Ihrer Angabe, der ja hier wohl darin besteht "eine Überzahlung vermeiden, da ich bei meinen alten Bundesland noch die Regelleistung von 563 Euro erhalten habe für den Monat September( Umzug war 13.09.2024 ) und daher keinen Anspruch habe im anderen Bundesland"[/b]

Alle maßgeblichen Unterlagen werden dem Jobcenter bereits vorliegen, weswegen Sie darauf verweisen können unter Angabe Ihrer Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer)/Aktenzeichen. Neu hinzu kommen nun Ihre obige Erklärung sowie die Mahnung des Vermieters. Beides braucht das neue Jobcenter, um die Korrektur einzuleiten.

Wenn man es ganz formal korrekt machen möchte, kann es sein, dass man Sie auffordert einen Veränderungsantrag auszufüllen ( mit der Veränderung Zahlung bereits ab 30.08.2024). Im besten Fall wird man dies auch allein aufgrund Ihrer Erklärung in die Wege leiten können.


Informieren Sie zur Vorsicht auch das abgebende Jobcenter (das von dem Sie vorher Leistungen bezogen haben) von dem Sachverhalt (Kopie Ihrer Erklärung sollte hier hier ausreichen).


[b]2. Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen:[/b]

[b]Informieren Sie daneben unbedingt auch den Vermieter.[/b] Dieser weiß ja nicht, aus welchen Gründen die Zahlung ausgeblieben ist. Erklären Sie ihm, was vorgefallen ist und das Sie sich bereits darum gekümmert haben. Es ist möglich, dass der Vermieter Verständnis für den verspäteten Eingang der Zahlungen hat, wenn Sie den Vorgang offen erklären. Zur Not können Sie auch hier auf die Beratung verlinken, sodass er die Gründe für die Verzögerung nachvollziehen kann.




Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


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