15. November 2022
|
11:09
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Üblicherweise müsste der Provider gerichtlich auf Auskunft in Anspruch genommen werden, um anhand der ermittelten IP an Ihre Daten zu gelangen. Dies setzt voraus, dass Sie Anschlussinhaber sind .
Dann kann ein anwaltliches Schreiben mit Unterlassungs-und Schadensersatzforderung kommen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Rückfrage vom Fragesteller
15. November 2022 | 11:18
Würde das Gericht den Provider schon um Auskunft ersuchen, wenn eine Klage vorliegt oder nur, wenn es zum Ergebnis kommt, die Klage sei berechtigt?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15. November 2022 | 11:35
Es kann ja keine Klage gegen Sie vorliegen, solange Ihre Identität und Ihre Kontaktdaten nicht bekannt sind.
Daher müsste die Gegenseite anhand der IP gegen den Provider vorgehen, um Ihre Identität und Daten herauszufinden.