Fahrradkauf Jobbike

30. Juni 2025 11:24 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

folgende Situation:

habe über das Jobbike Leasing am letzten Samstag ein Fahrrad abgeholt (1999€), dieses wurde die Woche zuvor Probe gefahren.
Bei der Übergabe sowie bei der Probefahrt ist mir kein Schaden aufgefallen.
(Der Verkäufer bei der Übergabe war ein anderer als bei der Probefahrt).

Zuhause fiel mir dann eine ca 2mm Durchmesser nicht perfekt ausgebesserte Macke auf dem Oberrohr auf (ein etwas helleres grau und nicht eben/plan).

Nun sagt der Verkäufer dass wäre bei der Übergabe vergessen zu erwähnen worden, es wäre zuvor auf einer anderen Probefahrt passiert.

Ich bat an dass 10% Gutschrift für mich okay wäre, der Verkäufer sagt es wäre maximal eine Rahmentasche drin..

Ich tendiere eher dazu das Rad zu behalten - das gibt es so nicht mehr vom Hersteller, war das letzte und ich bin sonst sehr zufrieden.
Fühle mich allerdings unehrlich behandelt.

Wie sieht es rechtlich aus?
Hat der Händler das Recht kleinere Macken selber mit einem Lackstift nachzubessern?
Reicht eine so kleine nicht perfekt ausgebesserte Stelle (etwas zu helles grau und leicht huppelig, ca. 2mm DM) um das Rad als 'nicht mehr neuwertig' zu bezeichnen?
Ist meine 10% Forderung zu hoch?

Mein Argument war, dass der Wiederverkaufswert nach dem Leasing ja sinkt.
War natürlich nicht wahr, dar dann weitere Macken an dem Rad sein werden.

Fühle mich einfach etwas verarscht und wüsste gerne die rechtliche Lage und ob es rein Zivilrechtlich liefe oder ich das auch ohne Anwalt einfordern könnte (wenn etwas einfordern zu wäre).


Vielen Dank!!
30. Juni 2025 | 14:09

Antwort

von


(43)
Feldmannstraße 26
66119 Saarbrücken
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Web: https://www.kanzleiarbeitsrecht.org
E-Mail: orth@kanzleiarbeitsrecht.org
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
,
So wie Sie die Macke beschreiben, sind 10 % Abzug = 200 € zuviel. Im Prinzip sind es nur optische Mängel. Neuwertig ist das dann immer noch. Da kommt es auf die Nutzung, also auch gefahrene KM an.

Sie haben aber das Recht zur Nachbesserung, denn auch ein optischer Mangel ist ein Mangel, zumal es ja neuwertig war oder ist. Dann sollte es auch makellos sein.

Fordern sie den Verkäufer oder Leasinggeber zur Nachbesserung auf. Er möge den optischen Mangel auch optimal beheben und nicht so lala.

Macht er das nicht, dokumentieren Sie diesen Mangel und lassen es sich im optimalfall auch bestätigen vom Verkäufter.
Wenn er dann kleinlich etwas bemängelt bei Rückgabe und in Rechnung stellt, ziehen sie davon etwas ab.


In der Praxis habe ich noch nie erlebt, dass bei Rückgabe eines Leasingfahrzeugs der Leasinggeber das dann nicht auch akzeptiert hatte.

Aber, wenn der Verkäufer einwendet, dass bei Übergabe alles ok war, haben Sie ein Beweisproblem sowieso, da ihnen der Mangel erst zu Hause aufgefallen war.
Da steht dann sicher auch im Vertrag drin, mangelfrei übergeben oder so. Dann wird es rechltlich schwer.
Nehmen Sie das Angebot an und wenn ihnen der Laden unfair vorkommt, dann war es eben das letzte Geschäft und Bewertung könnte man dann auch noch entsprechend abgeben, falls Ihnen das Genugtuung ist.





Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Orth, LL.M.

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