30. Juni 2025
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14:09
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Orth, LL.M.
Feldmannstraße 26
66119 Saarbrücken
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E-Mail: orth@kanzleiarbeitsrecht.org
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
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So wie Sie die Macke beschreiben, sind 10 % Abzug = 200 € zuviel. Im Prinzip sind es nur optische Mängel. Neuwertig ist das dann immer noch. Da kommt es auf die Nutzung, also auch gefahrene KM an.
Sie haben aber das Recht zur Nachbesserung, denn auch ein optischer Mangel ist ein Mangel, zumal es ja neuwertig war oder ist. Dann sollte es auch makellos sein.
Fordern sie den Verkäufer oder Leasinggeber zur Nachbesserung auf. Er möge den optischen Mangel auch optimal beheben und nicht so lala.
Macht er das nicht, dokumentieren Sie diesen Mangel und lassen es sich im optimalfall auch bestätigen vom Verkäufter.
Wenn er dann kleinlich etwas bemängelt bei Rückgabe und in Rechnung stellt, ziehen sie davon etwas ab.
In der Praxis habe ich noch nie erlebt, dass bei Rückgabe eines Leasingfahrzeugs der Leasinggeber das dann nicht auch akzeptiert hatte.
Aber, wenn der Verkäufer einwendet, dass bei Übergabe alles ok war, haben Sie ein Beweisproblem sowieso, da ihnen der Mangel erst zu Hause aufgefallen war.
Da steht dann sicher auch im Vertrag drin, mangelfrei übergeben oder so. Dann wird es rechltlich schwer.
Nehmen Sie das Angebot an und wenn ihnen der Laden unfair vorkommt, dann war es eben das letzte Geschäft und Bewertung könnte man dann auch noch entsprechend abgeben, falls Ihnen das Genugtuung ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Andreas Orth, LL.M.