Ereignisse auf Klassenfahrt.

18. Juli 2023 18:17 |
Preis: 35,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, ich habe derzeit ein privates Problem mit einer Freundin. Wir waren neulich mit der gesamten Klasse in Paris auf einer Klassenfahrt, es war alles durchgeplant, also keine Zeit um mit seinen Freuden mal etwas alleine zu unternehmen. Am dritten Tag, habe ich eine Freundin über WhatsApp gefragt, ob sie denn Lust hätte, am Abend alleine noch ein wenig rauszugehen (Obwohl es untersagt war). Anfangs hatte sie auch Lust, aber daraus wurde letztendlich nichts. Ich war mit einem Mitschüler auf einem 2er-Zimmer, der dann irgendwie von der Sache mitbekommen hat also, dass ich vorhatte, alleine rauszugehen. Er fand es dann sehr seltsam, dass ich so etwas machen würde und hat es den Lehrern erzählt. Die Lehrer haben dann 2 Stunden lang jeden Mitschüler einzeln vernommen und ausgefragt, ob er denn etwas gesehen habe. Letztendlich glauben alle, dass ich einfach so ganz alleine aus dem Hotel gegangen bin und mich draußen aufgehalten habe. Meine Mitschülerin hat jetzt alle Chats, die ich vertraulich mit ihr geschrieben habe, an meine Lehrerin weitergegeben/gezeigt. Inwiefern kann mir vorgeworfen werden, dann ich vorhatte, mal etwas mit meiner "Freundin" rauszugehen und kann das als Beweis gegen mich verwendet werden.

Bin übrigens 18 Jahre alt und in der Oberstufe, falls dies relevant sein sollte.

Vielen Dank im Vorraus.
18. Juli 2023 | 19:27

Antwort

von


(2250)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn Sie nicht rausgegangen sind, dann ist die umfangreiche Aufklärung dieses "Vorfalls" wohl etwas überzogen.

Die Herausgabe des kompletten Chats könnte auch eine Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte darstellen.

Eine Verwendung von Informationen, die in irgendeiner Weise über diesen Vorgang selbst hinausgehen, also über den Austausch den diesem Abend, ist in dieser Konstellation insgesamt nicht zulässig.

Es stellt sich auch die Frage, ob der Lehrer die Kommunikation in diesem Umfang verlangt hat und auf welchem Wege er diese erhalten hat. Insbesondere eine Weiterleitung auf privaten Kanälen, über WhatsApp oder eine Weiterleitung auf ausdrückliche Aufforderung halte ich für ein unzulässiges Verhalten des Lehrers.

Insgesamt würde ich im Ergebnis annehmen, dass die so erlangten Informationen nicht zu Ihren Lasten genutzt werden können. Insbesondere sehe ich auch bei einem Nachweis Ihrer Pläne keine Möglichkeit Sie dafür zu bestrafen. Sie haben nur im vertraulichen Gespräch überlegt einen Regelverstoß zu begehen. Sie haben diesen aber tatsächlich nicht begangen. Ihre private Korrespondenz geht den Lehrer nichts an, auch nicht wenn soetwas aufgeklärt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

(2250)

Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
RECHTSGEBIETE
Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...