Erbschaftssteuer-Erklärung; Nachlass-Erlös

| 2. Juli 2022 19:17 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


16:14
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
als Erbe meiner Mutter habe ich eine Erbschaftssteuer-Erklärung abzugeben.

Ich habe - im Rahmen der Auflösung des Haushalts meiner Mutter - 2 Möbelstücke meiner Mutter an deren Vermieter für insgesamt 300 EUR (ohne Quittung und Kaufvertrag) sowie weitere diverse Haushaltsgegenstände für insgesamt ca. 200 EUR an mir unbekannte Dritte (jeweils ohne Quittung und Kaufvertrag) verkauft.
Ist der Gesamt-Verkaufserlös
a) bei der Zeile 80 "welche Vermögenswerte sind von Dritten außerhalb des Nachlasses unmittelbar erworben worden") einzutragen
ODER
b) reicht es aus, dass ich bei Zeile 77 ("Gehören zum Nachlass Hausrat?") den geschätzten Wert des Hausrates meiner Mutter zum Zeitpunkt ihres Todes, eintrage.
Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG
2. Juli 2022 | 19:43

Antwort

von


(849)
Alte Schmelze 16
65201 Wiesbaden
Tel: 0611-13753371
Web: https://deutschland-schulden.de
E-Mail: info@inso24.info
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

die Möbel sind direkt bei den Angaben in Zeile 77 zu dem Hausrat einzutragen. Es kommt dabei darauf an wo sich die Möbel zum Zeitpunkt des Erbfalls befunden haben, nicht darauf ob diese später verkauft wurden.

Mit den Vermögenswerte welche von Dritten außerhalb des Nachlasses erworben wurden sind auch andere Vermögenswerte gemeint. Dies wären zum Bespiel Forderungen die aus einer Lebensversicherung oder Leibrente resultieren.

Ich hoffe Ihre Frage damit zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und einen schönen Sonntag.

Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke


Rückfrage vom Fragesteller 8. Juli 2022 | 15:49

Sehr geehrter Herr RA Fricke, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Gemäß Ihrer Auskunft ist der Wert der von mir verkauften Möbel in Zeile 77 einzutragen.
Insofern habe ich ein Verständnisproblem:
1. Ist in Zeile 77 nicht der Wert des gesamten Hausrats einzutragen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob der
zulässige Freibetrag nicht überschritten wurde?
In der Ausfüllanleitung des Finanzamts heißt es:
"Anzugeben ist der gemeine Wert. Er darf nicht um (...) Freibeträge gekürzt werden".
2. Wenn in Zeile 77 (nach Ihrer Auskunft) der Wert der verkauften Möbel eingetragen werden soll, in welcher
Zeile ist dann der Gesamtwert des Hausrats einzutragen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Klarstellung.. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Juli 2022 | 16:14

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

leider habe ich mich vielleicht etwa missverständlich ausgedrückt- in Zeile 77 ist der gesamte Hausrat anzugeben, also auch die Möbel die Sie jetzt verkauft haben. Sie müssen den Wert des gesamten Hausrates angeben, auch wenn Sie die Sachen dann verkaufen. Es kommt nur darauf an, was zum Stichtag des Todesfalls vorhanden war. Auf den Zustand und die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Ausfüllens kommt es im Grunde nicht an. Allerdings sollten Sie natürlich bei der Wertermittlung die erzielten Preise berücksichtigen.

Also zusammenfassen - den gesamten Wert zum Todeszeitpunkt in Zeile 77, was später verkauft oder verschenkt oder zerstört wurde spielt dabei keine Rolle.

Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende,

RA Fabian Fricke

Bewertung des Fragestellers 8. Juli 2022 | 16:28

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