3. Mai 2024
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11:52
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich hier damit die Angelegenheit erledigt wird, bzw. kann ich das monatliche Hausgeld kürzen".
Sie werfen folgende zwei Fragestellungen auf:
1. "Kürzung des Hausgeldes"
Das dürfte hier die schlechteste Option sein. Sie zahlen ja als Eigentümer das Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausverwaltung verwaltet diese Vorgänge nur. Zahlen Sie nicht vollständig, geraten Sie in Zahlungsverzug und die Hausverwaltung wird - das im Übrigen ja auf der Eigentümerversammlung beschlossene - vollständige Hausgeld eintreiben. Dieses Eintreiben würde bei Ihnen letztlich nur noch mehr Kosten verursachen, der Nutzen infolge der "Kürzung" würde sich also ins Gegenteil verkehren. Daher sollten Sie in keinem Fall das Hausgeld eigenmächtig kürzen.
2. Rechtliche Möglichkeiten
Ihre Situation hört sich in der Tat sehr belastend an, wenn Sie quasi eine Dauerbaustelle vor der Wohnungstür haben, auf welcher noch nicht einmal gearbeitet wird. Damit ist es erst einmal ein rein tatsächliches Problem. Aufgeklärt werden müsste dann, woran es konkret hakt. Dies kann die unterschiedlichsten Ursachen haben.
Den ersten Schritt (Information der Hausverwaltung) sind Sie ja bereits gegangen. Wenn dies auch schriftlich und nachweisbar - bestenfalls noch unter Verwendung von Fotos, Videos, Tätigkeitsprotokoll, etc - geschehen ist, dürfte dieser Weg ausgereizt sein.
Nächster Schritt wäre dann die Benachrichtigung des Architekten sowie ggf. der beteiligten Baufirma/-firmen.
Ergibt sich aus der gegenwärtigen Situation tatsächlich eine massive Unfallgefahr, so hilft sicherlich auch das Benachrichtigen der örtlichen Baubehörde, wonach zumindest in Sachen Unfallverhütung Schwung in die Sache käme.
Größtes Problem dabei bleibt aber : Sie können die Handwerker kaum rechtlich zum Abarbeiten der Baustelle vor Ihrer Tür zwingen. Nach Ihrer Schilderung tut sich im Haus ja offenbar etwas, wenn dort die Handwerker ein und aus gehen ("Der Flur wird außer von uns auch von den im Haus tätigen Handwerkern genutzt.").
Möglicherweise befinden sich die Arbeiten ja auch im Zeitplan. Hierüber wird Ihnen aber wohl nur der Architekt selbst Auskunft zu geben können.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
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