6. November 2021
|
12:01
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In ein rechtswirksames Abo können Sie nur rutschen, wenn Sie hierüber bei Buchung des kostenlosen Eintrags ausdrücklich aufgeklärt wurden. In der Regel werden dann auch Zahlungsinformationen mit angefordert (Bankverbindung etc.). Wurden Sie bei der Buchung nicht darauf hingewiesen, dass sich der kostenlose Eintrag nach Ablauf einer bestimmten Frist in ein kostenpflichtiges Abo umwandelt, dann kann der Anbieter auch kein Geld von Ihnen verlangen. Im Streitfalle wäre der Anbieter beweispflichtig dafür, dass er Sie über die Kostenpflicht aufgeklärt und Sie dem zugestimmt haben.
Wenn Sie aber unsicher sind, ob Sie im Buchungsprozess vielleicht doch eine entsprechende Erklärung abgegeben haben, dann können Sie auch sicherheitshalber den Eintrag direkt wieder kündigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
Rückfrage vom Fragesteller
6. November 2021 | 12:13
Sehr geehrter Herr Wilking,
herzlichen Dank für Ihre Antwort welche mich sehr beruhigt.
Ich bin mir sicher, dass ich keinerlei Erklärungen während des Buchungsprozesses abgegeben habe.
Um allerdings 100% sicher zu sein, werde ich wie vorgeschlagen den Eintrag direkt wieder kündigen.
Sollte dies am besten per Post erfolgen oder reicht auch die Kündigung per E-Mail?
Danke für Ihre Hilfe und schöne Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
6. November 2021 | 13:19
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wenn Sie den Vertrag online abgeschlossen haben, reicht auch eine Kündigung per E-Mail.
Mit besten Grüßen