12. Juli 2010
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11:25
Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Nach Ziff. 4 der AGB ´s der Deutschen Post (http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/download/agb/_download_agb_agb_brief_national_010104.pdf) schuldet diese bei Einschreiben und normalen Briefen keine Lieferfrist o.ä.. Ebenso ist die Haftung gem. Ziff. 6 (3) Ziff. 1 bei Einschreiben auf 25,00 € begrenzt. Daher sehe ich für eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg.
Der Sinn und Zweck eines Einschreibens ist, dass Sie im Streitfall den Nachweis über einen Zugang und das Datum des Zugangs haben. Bei Sendungen welche an Fristen gebunden sind, müsste eine Express Sendung veranlasst werden, dann würde andere Ansprüche entstehen und ein Schadensersatz könnte sich ergeben.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Familienrecht