22. Dezember 2016
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16:43
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
das zielgerichtete Betreten und Überqueren der Terrasse ist auch nach 22:00 Uhr erlaubt.
Lediglich das Verweilen auf der Terrasse, also ein längerer Aufenthalt ist nicht zulässig und muss vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg