Eigentumsstreit

18. Dezember 2018 19:49 |
Preis: 45€ Historischer Preis
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Kaufrecht


Beantwortet von


21:02
Hallo
Und zwar habe ich dieses Jahr ein Gartengerät bestellt bei einer Landmaschinen Firma. Und zwar weil mein Opa es haben wollte. Es lief aber alles über mich. Heißt habe die Bestellung beim Händler vor Ort aufgegeben und habe auch auf meinen Namen die Rechnung laufen lassen. Mein Opa hatte sich bereit erklärt das Gerät zu bezahlen und es hat 3000 Euro gekostet. Diese hat er mir einfach so auf die Hand gegeben zum Bezahlen also ein Barverkauf war dies dann. Damit bin ich zur Firma wo ich das Bestellt hatte hingefahren und habe alles Bezahlt habe auf die Rechnung meine Quittierung erhalten und alles war gut. Jetzt hatte er neulich gemeint das er mit dem, Gerät machen könnte was er wolle weil es ja ihm wäre. Da meinte ich bloß das doch eigentlich Rechtlich gesehen das Gerät mir sein müsste weil alles über mich lief und er nirgends drin vorkomme. Und ich auch für das Geld nicht unterschreiben musste oder der Art sondern er es mir in die Hand gegeben hat.

Jetzt ist unsere Frage wem gehört das Gerät nun? Gehört es wirklich ihm oder ist es in der Tat mir weil ich alles gemacht habe und er mir nur das Geld gegeben hatte ohne irgendeine Absicherung.
18. Dezember 2018 | 20:33

Antwort

von


(120)
Todtenhauser Str. 77
32425 Minden
Tel: 01626947700
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Hellmich-__l108323.html
E-Mail: rechtsanwalt.hellmich@gmx.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Es könnte eine sogenannte "Vertretung" vorliegen. Diese bedarf drei Voraussetzungen, eine eigene Willenserklärung, Offennkundigkeit und die sogenannte Vertretungsmacht.

Ihr Großvater könnt Eigentümer sein, wenn es sich um ein "verdecktes Geschäft für den, den es angeht" handelt. Sie hatten ja kein Interesse an dem Gartengerät. Sie wollten sich nicht selbst verpflichten und das Gerät nur für ihren Großvater erwerben. Über "das verdeckte Geschäft für den, den es angeht" wird ein direkter Erwerb des Geschäftherrn (ihres Großvaters) ermöglicht wenn dieser letztendlich den Besitz erlangt. Sie waren nur kurzzeitig ein Besitzmittler und haben es sofort ihrem Großvater überlassen. Das Gerät würde insoweit ihrem Großvater gehören. Sie besaßen das Gerät nur für eine "juristische Sekunde". Ansonsten käme auch noch ein Verkauf von ihnen an ihren Großvater in Betracht. Hier wäre er aber auch Eigentümer.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hellmich


Rückfrage vom Fragesteller 18. Dezember 2018 | 20:49

Hallo danke für die schnelle Antwort. Allerdings habe ich vergessen zu erwähnen das dieses Gerät für beide gekauft wurde damit ich mein Grundstück damit pflegen kann und ich dafür das er es bezahlt hat seins auch. Wie sieht es dann aus dann wäre wie ich es ja verstanden habe kein verdecktes Geschäft.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Dezember 2018 | 21:02

Dann kommt es darauf an was sie eigentlich mit ihrem Großvater vereinbart haben. Ihr Großvater hat ihnen das Geld für eine Gegenleistung gegeben. Er hat es ihnen entweder geliehen, geschenkt oder er hat es ihnen gegeben um das Gerät oder einen Anteil an dem Gerät zu erwerberben. Wenn er ein Anteil an dem Gerät erwerben wollte wäre er zumindest Miteigentümer im Sinne von § 1008 BGB. Da es für beide gekauft wurde liegt das Miteigentum nahe.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hellmich

ANTWORT VON

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