Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist das Parken auf der Fahrbahn erlaubt, sofern keine Verkehrszeichen oder Markierungen das Parken einschränken oder verbieten bzw. Dritte nicht gefährdet werden.
Das parken auf Gehwegen nicht,
aber das wurde ja selbst von der Gemeinde ausgeschlossen
Verkehrszeichen müssen stets so aufgestellt sein, dass die von ihnen angeordnete Regelung mit einem einfachen Blick erfasst werden kann. Aber es sind ja nicht einmal welche vorhanden.
Also müßte das Parken aus noch anderen Gründen nun der Stelle verboten sein. Das wäre anhand der Umstände des Ortsbildes zu klären.
Ihnen sollte nicht mitgeteilt werden, was Ihnen nicht vorgeworfen wird, sondern der Tatvorwurf (d.h. Vorschriften und die entsprechenden Paragrafen).
Diese zitierten Sie aber nicht.
Vermutlich wieder so eine Behörde, die Bußgeldbescheide in der Hoffnung versendet, der Bürger werde schon bezahlen oder den Einspruch vergessen.
Sie sollten dagegen vorgehen, und zwar mit Rechtsanwalt! Dessen kosten werden Ihnen bei einem Freispruch erstattet werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist das Parken auf der Fahrbahn erlaubt, sofern keine Verkehrszeichen oder Markierungen das Parken einschränken oder verbieten bzw. Dritte nicht gefährdet werden.
Das parken auf Gehwegen nicht,
aber das wurde ja selbst von der Gemeinde ausgeschlossen
Verkehrszeichen müssen stets so aufgestellt sein, dass die von ihnen angeordnete Regelung mit einem einfachen Blick erfasst werden kann. Aber es sind ja nicht einmal welche vorhanden.
Also müßte das Parken aus noch anderen Gründen nun der Stelle verboten sein. Das wäre anhand der Umstände des Ortsbildes zu klären.
Ihnen sollte nicht mitgeteilt werden, was Ihnen nicht vorgeworfen wird, sondern der Tatvorwurf (d.h. Vorschriften und die entsprechenden Paragrafen).
Diese zitierten Sie aber nicht.
Vermutlich wieder so eine Behörde, die Bußgeldbescheide in der Hoffnung versendet, der Bürger werde schon bezahlen oder den Einspruch vergessen.
Sie sollten dagegen vorgehen, und zwar mit Rechtsanwalt! Dessen kosten werden Ihnen bei einem Freispruch erstattet werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen