15. Januar 2024
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07:49
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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da Sie nicht erwerbstätig sind und kein Arbeitslosengeld bekommen, haben Sie dem Grunde nach einen Anspruch auf Bürgergeld.
Das Amt wird sich aber Ihre durchaus bestehenden Unterhaltsansprüche gegen Ihre Frau überleiten lassen.
Und aus diesem Recht wird das Amt dann die übergeleiteten Unterhaltsansprüche gegen Ihre Frau gelted machen.
Das Amt muss die Mietzahlungen für angemessenen Wohnraum übernehmen.
Aber auch da wird das Amt eben aufgrund der bestehenden Unterhaltsansprüche gegen Ihre Ehefrau mögliche Regressansprüche geltend machen.
Mit freundlchen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle