Brautkleid nach Reinigung beschädigt

18. Dezember 2023 16:59 |
Preis: 35,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

Ich habe mein Brautkleid in unsere Dorf-Reinigung gegeben und nach ca. 3 Wochen konnte ich es wieder abholen. Nach Abholung musste ich feststellen, dass sich die obere Tüllschicht an zwei Stellen komplett zusammengezogen hatte und an 2 Stellen auch gerissen war. Hier muss etwas sehr heißes in die Nähe des Kleides gekommen sein, sodass sich der Stoff zusammengezogen hatund sogar gerissen ist (Beurteilung meiner Schneiderin, bei der ich das Kleid gekauft habe). Ich habe mich dann direkt bei der Reinigung gemeldet und mich beschwert. Die Schäden wurden von der Sachbearbeiterin aufgenommen und das Kleid musste ich wieder abgeben, damit sich der Geschäftsführer dieses anschauen kann. Nach fast zwei Wochen hat sich dann endlich der Geschäftsführer der Reinigung telefonisch bei mir gemeldet. Er konnte mir nicht erklären wie diese Schäden entstanden sind und bot mir gleich an, dass seine Schneiderin versuchen könnte den gleichen Tüll zu organisieren und das Kleid zu reparieren. Das sehe ich als eine Art Schuldeingeständniss, richtig?

Ich möchte allerdings auf keinen Fall, dass seine Schneiderin mein teures Hochzeitskleid repariert. Zudem meinte er auch am Telefon, dass er mir nicht garantieren könne, dass man die Schäden/Löcher nach der Reparatur nicht mehr sieht.

Daher meine Frage: Was für Möglichkeiten habe ich gegen die Reinigung vorzugehen bzw. welchen Entschädigungsbetrag könnte ich von der Reinigung einfordern?
18. Dezember 2023 | 17:29

Antwort

von


(1239)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail: razermarquess@gmail.com
Guten Abend,

Ihr Fall fällt unter das Werkvertragsrecht, da die Reinigung eine werkvertragliche Leistung erbracht hat. Wenn die Reinigung Ihr Kleid beschädigt hat, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
Die Aussage des Geschäftsführers, dass er nicht erklären kann, wie die Schäden entstanden sind und dass er anbietet, das Kleid reparieren zu lassen, dürfte als Eingeständnis gewertet werden, dass die Reinigung die Schäden verursacht hat.
Sie haben das Recht, die Art der Reparatur abzulehnen, wenn Sie befürchten, dass die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt wird oder das Kleid weiter beschädigt. In diesem Fall können Sie verlangen, dass die Reinigung die Kosten für eine Reparatur durch eine Schneiderin Ihrer Wahl übernimmt.
Wenn eine Reparatur nicht möglich ist oder wenn die Reparatur das Kleid nicht in den Zustand vor der Beschädigung zurückversetzen kann, können Sie Wertminderung geltend machen. Die Höhe der Wertminderung hängt vom Wert des Kleides vor und nach der Beschädigung ab.
Möglicherweise wird es im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung (wenn keine gütliche Einigung möglich sein sollte) auf etwaige AGB der Reinigung ankommen.
Vielleicht wird man Sie auf eine Haftungsbegrenzungsklausel verweisen, wonach der Schadensersatz nur zB auf das 15-fache des Bearbeitungspreises beschränkt sein soll.
In einem entsprechenden Fall hat der Bundesgerichtshof etwa entschieden, dass eine solche Haftungsbegrenzung auf das 15-fache des Bearbeitungspreises bei einfacher Fahrlässigkeit eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher/-innen darstelle. Die Berechnungsmethode vernachlässige den teilweise sehr unterschiedlichen Wert der Textilien.
Siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 04.07.2013, Az. VII ZR 249/12.

Beste Grüße


Ergänzung vom Anwalt 18. Dezember 2023 | 18:42
Hinsicht der Schadensberechnung bleibt noch folgendes zu ergänzen:
Nach dem Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 249/12) ist nicht der Zeitwert der Kleidung, sondern der Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Auch das Landgericht Köln (Az. 26 O 70/11) stellt klar, dass die Textilreinigung unabhängig davon wie alt die Kleidung ist, den vollständigen Schaden ersetzen muss. Sie kann sich nicht bloß auf einen von ihr vorgegebenen Zeitwert abstellen.

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