Brandwohnung
10. März 2013 11:45
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Preis:
55€
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Ich habe eine 1 Zimmerwohnung , die ca vor 2 Jahren ausgebrannte.Die Versicherung welche über die monatliche Wohngeldzahlung den Schaden ersetze, war ein General-Unternehmen für diese Ausführüng von der Hausverwaltung beauftragt. In der Küche und war vor dem Brand ein PCV Belag, nach einer Preisanfrage beim Generalunternehmer für ein Plattenbelag bekam ich den Betrag von 1550,00 EUR für ca.9 mtr. per Mail mitgeteilt.Diesaer Betrag kam mir vergoldet vor und forderte ein Angebot an.Drauf hin wurde mir mitgeteilt das ich nur den Aufpreis von PVC zum Plattenbelag berechnt bekomme EUR 750,00. Trotzdem forderte ich die Rechnung desPlattenlegers über den Generalunternehmer an. Nach überprüfung den einzelnen Posten mußte ich feststellen das die Rechnung der Menge nach fast 100% überzogen war.Zusätzlich hatte ich noch zwei kleine Arbeiten in Auftrag gegeben, am Waschbecken ein Abfluß und am Kaltwasser ein Anschluß für eine Waschmaschine im Bad, diese Arbeiten wurden mit 204,00 EUR also ca. 300-400% Überzogen, in dem Betrag ist ein fiktive Pos. mit 90,00 EUR enthalten.Meine Forderung an den Generalunternehmer sowie an den Plattenleger mit mir ein Aufmaß der Arbeiten zu erstellen.Der Plattenleger sagte Tel. zu,ich foderte den Plattenleger auf bei dem Aufmaß bitte den Lieferschein und Rechnung der verlegten Platten mitzubringen.Daraufhin wurde das Aufmaß Tel. abgesagt.Eine friedliche Einigung ist somit vertan.Meine Rechnungsberichtung erfolgt nach meinem Aufmaß vom 30.12.2011 mit einem Restbetrag von 186,90 EUR den ich sofort dem Generalunternehmer überwiesen habe.
Nun hatt ein Rechtsanwalt die Eintreibung über 1.042,77 EUR übernommen.Mein schriftlichen Auftrag an den Generalunternehmer vom 18.10.2011 per Mail lautet: Küche mit Plattenbelag , Flur mit PVC Belag, jedoch wurde beide Räume mit Platten belegt, ich forderte den Rechtsanwalt auf die Arbeiten nach meinem Autrag auszuführen dann können wir weiter verhandeln. Keine Antwort drauf.
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Unternehmer kann selbstverständlich nur die Arbeiten berechnen, die Sie in Auftrag gegeben haben. Und zwar gem. Ihrem schriftlichen Auftrag vom 18.10.2011: Küche mit Plattenbelag , Flur mit PVC Belag. Darüber hinaus entnehme ich Ihren Ausführungen, dass einige weitere Positionen in der Rechnung des Unternehmers ebenfalls der Korrektur bedürfen. In einem möglichen Rechtsstreit muss jedenfalls der Unternehmer sämtliche in Ansatz gesetzte Positionen hinsichtlich der Beauftragung sowie der in Ansatz gesetzten Preise beweisen und belegen.
Falls Sie anwaltlicher Hilfe bedürfen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt