20. Juni 2018
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11:02
Antwort
vonRechtsanwalt Johannes Kromer
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Bedenken sind absolut berechtigt. Sie haben hier in der Tat zunächst nur einen Anspruch auf das Grundgehalt. Der Bonus und die Bonushöhe würden sich allein aus den „betrieblichen Regelungen" ergeben. Bei einem deutschen Betrieb wäre dies oftmals in einer Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geregelt.
Im Idealfall sollte im Arbeitsvertrag konkret beschrieben werden wie hoch der Bonus sein kann und was die Voraussetzungen für die Bonusgewährung sind. Natürlich müssen hier nicht bereits konkrete Ziele vereinbart sein. Die Formulierung könnte lauten:
Der Mitarbeiter erhält eine zusätzliche ergebnisabhängige variable Vergütung, deren
jeweilige Höhe vom Erreichen jährlich neu zu definierenden persönlichen Ziele des Mitarbeiters abhängt. Bei einer Zielerreichung von 100% beträgt der Bonus 25% des Jahresgrundgehalts.
Anmerkung: die 25% sind kein Tippfehler. Da das Zielgehalt im Arbeitsvertrag nicht genannt ist, ist Rechenbasis das jeweilige Grundgehalt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Johannes Kromer