21. August 2006
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20:00
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
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E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage.
Meines Erachtens müssen Sie dies nicht hinnehmen, da dies eine unangemessene und vermeidbare Behinderung Ihrerseits darstellt.
Ich rate Ihnen jedoch, dies nachbarschaftlich zu lösen, z.B. indem Sie die betreffenden Nachbarn auf das Problem ansprechen.
Auch eine Einigung auf eine Hausordnung hilft in solchen Fällen.
Zu früh einen Anwalt einzuschalten führt regelmäßig zu den allseits gefürchteten Nachbarschaftskriegen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber