Beschäftigung eines Angehörigen durch Pflegedienst. Grundrechte gegen Arbeitgeber

| 12. Januar 2025 13:05 |
Preis: 30,00 € |

Grundrechte


Beantwortet von


16:09
Ich bin 72 Jahre alt, Rentner mit kleinen Rente , und betreue seit zwei Jahren familiär und kostenlos im Umfang von 15 Stunden in der Woche meine demente Schwigermutter und so soll es bleiben.Sie wohnt bei meiner Ehefrau, mit der wir über 10 Jahre getrennt leben, in ihrer Wohnung. Ich wohne zwar im selben Haus jedoch in meiner Wohnung die ich miete.
Ich betreue meine Schwiegermutter in der Wohnug meiner Frau. Ich tue das weil meine Frau eine Halbtagsstelle hat um ihr zu helfen. Neben der Arbeit betreut sie ihre Mutter 35 Stunden die Woche.Ohne meine Hilfe hätte sie Ihre Arbeit, die ihr viel Spass macht aufgeben müssen. Das kann ich als verantwortliher Menscch nicht zulassen.Nach dem Dienst an meiner Schwiegermutter gehe ich in meine Wohnung in der ich wohne um mich zu erholen.
Da wir beide, ich und meine Frau kleine Renten haben habe ich mir überlegt neben der famiiärer Pflege von 15 Stunden mich zusätzlich bei dem Pflegedienst anzubieten und dort 10 Stunden in der Woche entgeltlich meine Schwiegermutter zu betreuen. Dies liesse sich voneinander sauber trennen was private und was entgeltliche Leistung ist. Ich habe einen Pflegedienst gefunden. Zunächst hat sich die Firma gefreut und zugesagt.Sie hat mir geschrieben

"Gute Nachrichten. Du bist einen Schritt näher, älteren Menschen in deiner Nähe zu helfen! (...) Deine Bewerbung hat uns gut gefallen!"

Jetzt , zwei Tage später, haben sie mir geschrieben:

"Nach interner Rücksprache ist es uns leider nicht möglich Sie anzustellen in Bezug auf die Pflege Ihrer Schwiegermutter. Da sie Verwandter 1. Grades sind , also der Mann der Tochter und darüber hinaus im gleichen Haushalt wohnen ist dies leider rechtlich nicht möglich sie als betreuende Person anzustellen und bei ihrer Schwiegermutter einzusetzen."

Gehet es so? Oder ist diese Entscheidung grundlos und willkurlich und verletzt Verbot der Diskrminierung? Es ist zwar eine private Firma und hat die Vertragsfreiheit, aber sie wird durch die Pflegekasse bezahlt ud muss den staatlichen Verbot der Diskriuminierung beachten. Darüberhinaus stimmt es nicht dass ich in dem selben Haushalt wohne wie meine Schwiegermutter. Hier geht es um Grunsätzliches: Darf ein Arbeitgeber einen pflegenden Angehörigen ablehnen, der seine Arbeitszeit an ihn verkaufen will um bei einem Familienmitglied neben kostenfreien familiären Hilfe entgeltlich zu arbeiten ? Ich biete nur 30 € für den Rat an da ich davon ausgehe dass die Angelegenheit weiter verfolgt wird und ein neuer Vergütungsgrund für anwaltliche Hilfe kommt. Viele Grüße für alle die sich bei mir melden und für die , die dieses Thema interessiert.
12. Januar 2025 | 14:22

Antwort

von


(1622)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Ja, ein Arbeitgeber darf einen pflegenden Angehörigen als Arbeitnehmer ablehnen.
Er ist in der Entscheidung frei und braucht keinen Grund, darf damit auch einen falschen Grund nennen.
Ich sehe auch keine Diskriminierung im Sinne des AGG.


Sie haben schlicht keinen Rechtsanspruch auf Einstellung. [b]Es fehlt an der Anspruchsgrundlage.[/b]

Grundrechte finden nur mittelbar zwischen privaten Akteuren Anwendung..

Ich sehe hier keine Diskrimnierung Ihrerseites.

Mit welchen Grundrechten wollen Sie argumentieren?

Selbst wenn Sie auf Grundrechte abstellen, kann sich auch der Pflegedienst auf diese berufen.

Die Vertrags(abschluss)freiheit wird zivilrechtlich in § 311 Abs. 1 BGB vorausgesetzt und unterfällt der allgemeinen Handlungsfreiheit des Artikels 2 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Sie könnten sich zwar auf Art. 12 Abs. 1 S. 1, 2. Variante GG berufen, "Alle Deutschen haben das Recht, [...] [den] Arbeitsplatz [...] frei zu wählen.

Für den Pflegedienst gilt das aber auch. Er kann sich auf die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 S. 1, 1. Variante GG) berufen.
Im können (grundsätzlich) keine Arbeitskräfte aufgezwungen werden.

Selbst wenn Sie einen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages hätten (also die Frage des "Ob"), wäre dessen Inhalt bezüglich beruflicher Qualifikation; Gehalt [Mindeslohn oder branchenüblicher Lohn], Arbeitszeit und Arbeitsort [im bisherigen Umfang oder z.B. mit 30 h und entsprechendem Weisungsrecht für Tätigkeiten außerhalb der Wohnung der Schwiegermutter], Urlaubsanspruch und Kündigungsfrist (die Frage des "Wie").

Ihnen steht es Ihrerseits aber frei, die Gerichte zu bemühen (Art. 104 Abs. 1 GG). Das ist auch bei aussichtslosen Klagen möglich.

Es tut mir leid, Ihnen keine positive Nachricht übermitteln zu können.



Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 12. Januar 2025 | 15:17

Sehr geehrter Herr Anwalt
Sie haben mich missverstanden:-
Unabhängig von der Frage der Grundrechte stellte sich hier die noch nicht von Ihnen beantwortete Frage: -ist es wirklich "rechtlich nicht möglich" mich als Betreuer bei meiner Schwiegermutter mit der ich keinen gemeinsamen Haushalt habe, einzusetzen, wie Pflegedienst es behauptet was ich auch in meiner Frage an Sie angegeben habe, oder ist es nur eine billige Schutzbehauptung des Pflegedienstes? Ich wäre dankbar für die KLarstellung denn bei meiner Frage geht es gerade darum.
mit freundlichen Grüßen
der Ratsuchende

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Januar 2025 | 16:09

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich so nicht geselesen / verstanden habe.

Sie zitierten: "[...] ist es uns leider nicht möglich Sie anzustellen [...]" und "Geht das so." / "Darf ein Arbeitgeber einen pflegenden Angehörigen ablehnen [...]?"

Mangels vertiefter Kenntnis des Sozial- und Betreuungsrecht kann ich nicht bestätigen, dass es dem Pflegeheim verboten ist, Sie einzustellen.

(Das heißt aber nicht, dass eine Pflicht besteht. Es gibt auch keine Pflicht des sogar ein Verbot für den Dienstleister, Sie [rechtlich korrekt] zur beraten.)

Der Pflegediest hat auch nicht wegen rechtlicher Unmöglichkeit abgesagt.

Es genügt für wirtschaftliche und/ oder tatsächliche (auch nur gefühlte) Unmöglichkeit, dass es schwer zu unterschieden wäre, welche Tätigkeiten zur rechtlichen Betreuung gehören, welche zur privaten Hilfe und welche bezahlte zur bezahlten Arbeitsleistung.
Durch die räumliche Nähe, könnte es ein 24-Stunden-Job sein. Das rechtliche und vor allem wirtschaftliche Risiko für den Pflegedienst (bezüglich Steuern, Arbeitszeitgesetz, alles bußgeldbewährt, sowie anwaltlicher Beratung) ist wohl einfach zu hoch.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 13. Januar 2025 | 08:21
Sie können übrigens Pflegegeld (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html) beantragen oder sich von der zu pflegenden Person anstellen lassen.
Bewertung des Fragestellers 12. Januar 2025 | 16:54

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Mir ging es darum zu erfahren ob wirklich dem Pflegedienst rechtlich unmöglich ist mich als bereits pflegenden Angehörigen entgeltlich bei Betreuung meiner Schwiegermutter zu beschäftigen. Erst in der Nachfrage hat er zugegeben und zwar verklausuliert dass es so nicht stimmt.
Er hat sogar zugegeben dass er in dem Bereich Pflegerecht wenig Erfahrung und wenig Kentnisse hat.Erhat aber schliesslich bestätigt , dass die Begründung des Pflegedienstes vorgeschoben war und es keine gesetzliche hindernisse gibt mich zu beschäftigen. Mit dieser Antwort kann ich leben.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 12. Januar 2025
2,8/5.0

Mir ging es darum zu erfahren ob wirklich dem Pflegedienst rechtlich unmöglich ist mich als bereits pflegenden Angehörigen entgeltlich bei Betreuung meiner Schwiegermutter zu beschäftigen. Erst in der Nachfrage hat er zugegeben und zwar verklausuliert dass es so nicht stimmt.
Er hat sogar zugegeben dass er in dem Bereich Pflegerecht wenig Erfahrung und wenig Kentnisse hat.Erhat aber schliesslich bestätigt , dass die Begründung des Pflegedienstes vorgeschoben war und es keine gesetzliche hindernisse gibt mich zu beschäftigen. Mit dieser Antwort kann ich leben.


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Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Strafrecht