24. Februar 2011
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14:29
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
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ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Die Einstufung einer Schwerbehinderung erfolgt nach der VersMedV. In der zu § 2 gehörenden Anlage sind sämtliche Erkrankungen mit dem dazu gehörenden GdB aufgelistet. Sie sollten zunächst einen Antrag stellen und auf das Leiden hinweisen. Die zuständige Behörde wird Ihren Arzt ohnehin anschreiben und Befundberichte anfordern. Sodann wird ein Amtsarzt - in der Regel ohne persönliche Begutachtung - eine Stellungnahme verfassen, an der sich die Behörde orientiert. Sollte man Ihnen die Zuerkennung eines Grades der Behinderung weiterhin verweigern, so sollten Sie in jedem Falle Widerspruch einlegen und ggf. vor dem Sozialgericht klagen. Spätestens hier findet in der Regel eine Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen statt. Erfahrungswerte meinerseits zeigen, dass es sich in jedem Falle lohnt, hartnäckig zu bleiben und es ggf. auf eine Auseinandersetzung ankommen zu lassen. Oftmals wird eine negative Entscheidung der Behörden doch noch abgeändert.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Sofern Sie eine Interessenvertretung im Rahmen einer Auseinandersetzung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Dies ist dank der modernen Kommunikationsmittel auch über Distanz möglich.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
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