Befruchtete Eizellen nach Transport aus Behälter verschwunden

1. November 2004 21:10 |
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Medizinrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,

als Kinderwunschpatienten und zwar auf eigene Rechnung hatten wir in Uni-A drei eingefrorenen befruchteten Eizellen, die ich am 27.09.04 von Uni-A nach Uni-B in einem Behälter transportiert habe. Am 22.10.04 sollte der Transfer von allen drei befruchteten bevor aufgetauten Eizellen durchgeführt werden. Am 21.10.04 wurde uns von Uni-B mitgeteilt, dass nach dem Auftauen keine der drei Eizellen entdeckt werden konnte.

Stellungnahme von Uni-B an uns schriftlich:
1. Am 27.09.04 erfolgte die Übernahme eines Gefriergutbehälters aus der Uni-A. Der Transport in einem mit Flüssigstickstoff gefülltem Isoliergefäß von Uni-A nach Uni-B wurde vom Mann des Ehepaares selbst durchgeführt. Der Behälter wurde entgegengenommen und sofort in unser Lagersystem in Flüssigstickstoff verbracht. Eine Beschädigung des Behälters war nicht zu erkennen, er befand sich im tiefgefrorenem Zustand. Seine Beschriftung entspricht dem Namen der Patienten.
2. Am 21.10.04 wurde der Behälter vorschriftsmäßig dem Lagersystem entnommen, an beiden Enden geöffnet und sein Inhalt in ein mit Auftaupuffer gefülltes Schällchen gespült. Nachdem hierbei keine Eizelle aufzufinden war, wurde den Behälter mehrmals (ca. 6-8 mal) durchgespült. Auch nach dieser etwa zehnminütigen Suche konnte keine von drei Eizellen entdeckt werden. Keine Reste bzw. Spuren von evtl. Zerfallenen Eizellen sind nicht zu finden.
3. Der Vorfall wurde tel. dem Leiter des Labors in Uni-A mitgeteilt. Dieser versicherte, dass beim Befüllen des Behälters mit den Eizellen keine Probleme aufgetreten wären und sich diese somit im Gefriergutbehälter hätten befinden müssen.
Der Verlust der Eizellen ist somit von unserer Seite nicht erklärbar.

Stellungnahme von Uni-A telefonisch: drei Eizellen sollen im Behälter gewesen seien.

Transport: der Transport wurde von mir ohne Probleme durchgeführt. Das bestätigt Uni-B. Da die Eizellen in tiefgefrorenem Zustand wären, bestand bei der Übergabe keine Möglichkeit nach Inhalt des Behälters zu prüfen.

Da wir im Folge dieser Situation emotional und durch bereits entstehenden Kosten und Kosten für weitere Behandlung sehr benachteiligt worden sind, möchten wir Sie fragen, welche Stellungnahme für uns aus rechtlicher Sicht korrekt ist. Geben Sie mir eine Empfehlung, ob ich diesen Fall weiterverfolgen soll oder nicht.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
1. November 2004 | 21:27

Antwort

von


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Sehr geehrte Damen und Herren,

problematisch ist hier die Beweislage:

Sie müssen leider darlegen und beweisen, daß die Eizellen sich in dem Behälter befanden. Wenn Sie dies nicht können, wird es umöglich sein, Ansprüch (Kostenerstattung) geltend zu machen.

Zwar ist die Aussage der Uni-Klinik A ein Indiz dafür, daß sich die Eizellen in dem Behälter befunden haben, ein Beweis ist dies aber leider nicht.

Daher sehe ich leider keine Möglichkeit, Ansprüche gegenüber der Uni-B durchzusetzen.

Ratsam ist es in diesem Fällen, entweder gleich bei der Uni-B die Eizellen einfrieren zu lassen, oder ein Drittunternehmen einzuschalten, die den Transport übernimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Klaus Wille

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