Baulastenverzeichnis

28. Mai 2025 11:13 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Über unserem Grundstück verläuft eine Hauptwasserleitung. Muss diese im Baulastenverzeichnis eingetragen sein? Wohnort: Niedersachsen
28. Mai 2025 | 11:38

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

In Niedersachsen muss eine Hauptwasserleitung nicht zwingend im Baulastenverzeichnis eingetragen sein.

Das Baulastenverzeichnis und das Grundbuch sind unterschiedliche Register, und nicht alle Belastungen eines Grundstücks müssen im Grundbuch eingetragen sein. So können Belastungen auch im Baulastenverzeichnis vermerkt sein, ohne dass dies im Grundbuch gesondert vermerkt ist.


2.

Es ist daher ratsam, sowohl das Grundbuch als auch das Baulastenverzeichnis zu überprüfen, um festzustellen, ob eine entsprechende Eintragung existiert. Wenn keine Eintragung im Baulastenverzeichnis vorhanden ist, könnte sich die Duldungspflicht auch aus anderen rechtlichen Grundlagen ergeben, wie etwa aus dem Nachbarrecht oder speziellen Vorschriften zur Wasserversorgung.


3.

In jedem Fall sollten Sie die zuständige Baubehörde oder das Bauamt kontaktieren, um Klarheit über die rechtliche Situation und mögliche Eintragungen zu erhalten.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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