Auszug aus Ehewohnung

| 12. November 2012 19:35 |
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Familienrecht


Nachdem meine Frau festgestellt hat das die Ehe gescheitert ist, verlangt sie ein sehr kruzfristiges Ausziehen von mir. Eine Scheidung ist noch nicht beantragt.
Mit meiner Frau und unserem gemeinsamen Kind wohnen wir in einem Haus. Dieses Haus besteht aus 2 Etagen, welches 2 Wohnungen mit gemeinsamen Eingang und Flur bildet. Aktuell ist immer noch jede Etage als einzelne Wohnung nutzbar (separate Küche, separates Bad, etc.). Das Haus wird seit Jahren von uns allein bewohnt, die Kosten für Instandsetzung und laufende Kosten wurden von uns getragen.
Das Haus ist weder gemietet, noch gehört es meiner Frau oder mir. Die Eigentümer des Hauses sind die Eltern meiner Frau.
Besteht das Recht meiner Frau oder Ihrer Eltern mich zum sofortigen Verlassen der Wohnung, zum Auszug zu zwingen, oder habe ich die Chance nach einer adäquaten Wohnung zu suchen?
Sehr geehrter Fragesteller,

unter Berücksichtigung des von Ihnen dargestellten Sachverhalts und Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Grundsätzlich gilt: kein Ehepartner kann den anderen nach der Trennung einfach aus der Ehewohnung "rauswerfen", und zwar unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Sie haben daher auch nach der Trennung das Recht, in der Wohnung zu bleiben und in der Ehewohnung getrennt zu leben, bis Sie eine andere Wohnung gefunden haben.

Nur in Ausnahmefällen regelt das Gesetz, dass einem Partner die Wohnung zur alleinigen Nutzung zusteht: Gem. § 1361b BGB kann auf Antrag eines Partners das Gericht ihm die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Wenn, wie von Ihnen geschildert, quasi zwei Wohnungen in einem Haus zur Verfügung stehen, so dass Sie kaum Berührungspunkte miteinander haben, müsste Ihre Frau schon ganz erhebliche Gründe vortragen, um eine Zuweisung der kompletten Immobilie zu erreichen. Dies wäre zum Beispiel bei gewalttätigen Übergriffen Ihrerseits der Fall.

Soweit Sie ohnehin Ihren Auszug planen, sobald Sie eine passende Wohnung gefunden haben, sollten Sie Ihrer Frau dies deutlich sagen. Bieten Sie Ihr an, dass Sie bis zu Ihrem Auszug eine der beiden Wohnungen nutzen, sie die andere. Je geringer Sie die Gemeinsamkeiten und damit eventuelle Unstimmigkeiten halten, um so geringer sind die Aussichten Ihrer Frau, eine Wohnungszuweisung über das Gericht zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass dieses Forum nur eine erste Orientierung bieten, nicht aber die persönliche Beratung ersetzen kann. Dennoch hoffe ich, dass Ihnen meine Antwort weiterhilft.


Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel
Rückfrage vom Fragesteller 13. November 2012 | 18:14

Vielen Dank für die Antwort.
Mit "Grundsätzlich gilt: kein Ehepartner kann den anderen nach der Trennung einfach aus der Ehewohnung "rauswerfen", und zwar unabhängig von den Eigentumsverhältnissen." ist ein großer Teil der Frage sehr gut beantwortet. Allerdings ist für mich noch nicht der Punkt, ob die Eltern meiner Frau als Eigentümer mich zur sofortigen Räumung auffordern können, ausreichend beantwortet.
Können die Eigentümer, also die Eltern meiner Frau, mir kurzfristig das Recht zur Mitnutzung entziehen?
Oder kann ich schlussfolgern das meine Frau als Nutzer der Wohnung (ungeachtet des Eigentümers) das alleinige Recht hätte dies zu tun?
Entschuldigen Sie bitte die Nachfrage, aber dieser Punkt war bei der Fragestellung nicht ganz unwichtig.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. November 2012 | 18:55

Sehr geehrter Fragesteller,


gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Ihre Schwiegereltern haben Ihnen und Ihrer Frau das Haus zur Nutzung überlassen. Auch wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, besteht zumindest mündlich eine Absprache, dass Sie und Ihre Frau dort gemeinsam wohnen dürfen. Sie und Ihre Frau stehen also als Vertragspartner auf der einen Seite den Schwiegereltern auf der anderen Seite gegenüber.

Ihre Schwiegereltern können nicht das Recht, eine Entscheidung über die Ehewohnung zu treffen, über das Eigentumsrecht "an sich ziehen". Auch wenn ein Mietverhältnis bestünde und dies ordnungsgemäß gekündigt würde, hätten die Schwiegereltern Fristen zu beachten.

Im Ergebnis - das deuten Sie bereits an - wird es darauf hinaus laufen, dass Ihre Frau als Tochter der Eigentümer das Haus alleine nutzt. Während der Trennung haben Sie aber das Recht, solange zu bleiben, bis Sie eine Wohnung gefunden haben. Sollten Ihre Schwiegereltern tatsächlich die bisherige Absprache mit Ihnen beiden kündigen, ein neues Nutzungsverhältnis mit Ihrer Frau alleine begründen und zum jetzigen Zeitpunkt Räumungsklage erheben, würde Ihnen auch jeder Richter - soweit er überhaupt einen grundsätzlichen Räumungsanspruch sieht - eine angemessenen Frist für Ihre Wohnungssuche und Ihren Umzug einräumen.

Sie sollten Ihren Schwiegereltern gegenüber klarstellen, dass Sie sich um eine eigene Wohnung bemühen. Ein Räumungsprozess lässt sich nicht innerhalb weniger Tage führen. Bis überhaupt eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, vergehen in aller Regel mehrere Monate. Wenn Sie dann - und davon gehe ich aus - noch eine Räumungsfrist erhalten, ist Ihr Auszug allenfalls in einem halben Jahr durchsetzbar. Ein solcher Prozess kostet Geld, ohne dass ein messbares Ergebnis zu erzielen ist - schließlich suchen Sie ohnehin schon nach einer Wohnung und werden vermutlich innerhalb der nächsten Monate sowieso ausziehen. Auch darauf sollten Sie Ihre Schwiegereltern hinweisen.

Abschließend möchte ich Sie beruhigen: Ihren sofortigen Auszug können weder Ihre Frau noch Ihre Schwiegereltern gerichtlich durchsetzen.

Ich wünsche Ihnen für die Verhandlungen alles Gute und viel Erfolg!


Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel

Bewertung des Fragestellers 16. November 2012 | 10:36

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