28. August 2007
|
14:49
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Schweizer
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Bei der Ermittlung des Ausbildungsfreibetrages gelten folgende Grundsätze:
• Die MIETZAHLUNGEN sind bei der Ermittlung des Ausbildungsfreibetrages nicht zu berücksichtigen, denn die Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung in Hamburg sind keine besonderen Ausbildungskosten (H 32.10 EStH – „Besondere Ausbildungskosten“ in Anlehnung an BFH v. 14.11.2000, BStBl 2000, BStBl 2001 II S. 489).
• Der RENTENBEITRAG wäre nur dann zu berücksichtigen, wenn es sich um einen Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung handeln würde. Sonstige Versicherungsbeiträge, die als Sonderausgaben Ihrer Tochter in Betracht kommen, mindern hingegen nicht die Höhe der Einkünfte und Bezüge (H 32.10 EStH – „Versicherungsbeiträge des Kindes“ in Anlehnung an BMF v. 18.11.2005, BStBl 2005 I S. 1027 und BFH v. 14.11.2000, BStBl 2000, BStBl 2001 II S. 489).
• Die ZUZAHLUNGEN können nicht bei der Einkunftsermittlung berücksichtigt werden. Es handelt sich insoweit in der Tat um dem Grunde nach zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.