Aromatherapie-Buch mit DIY-Rezepte: Was darf ich schreiben, was nicht?

| 12. März 2025 10:08 |
Preis: 57,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von


11:12
Guten Tag,

ich habe eine Ausbildung in der französischen, wissenschaftlich-medizinischen Aromatherapie erfolgreich abgeschlossen.

Ich schreibe gerade ein Buch über Aromatherapie. Darin vermittle ich das Grundlagenwissen zu ätherischen Ölen und erläutere die unterschiedlichen Herangehensweisen (die französische Aromatherapie ist komplett anders als die deutsche Herangehensweise).
In meinem Buch würde ich gerne auch DIY-Rezepte einfügen, sowohl für Körperpflegeprodukte (Deo, Bodylotion, Handcremes) als auch für leichte Beschwerden (z.B. bei Schmerzen, Grippe, Bluthochdruck etc.), wie ich es in meiner Ausbildung gelernt habe.

Meine Fragen sind:

1. Wenn ich DIY-Rezepte für körperliche oder psychische Beschwerden auf Basis ätherischer Öle in meinem Buch verwende: Was muss ich dabei beachten, um rechtlich im sicheren Rahmen zu sein?

2. Darf ich DIY-Rezepte für Beschwerden auch dann veröffentlichen, wenn ich (noch) kein Heilpraktiker oder Arzt bin? Die Ausbildung in der medizinischen Aromatherapie habe ich in Frankreich erfolgreich und mit Auszeichnung bestanden.

3. Dürfen DIY-Rezepte, wie in der französischen Aromatherapie, auch höherprozentig sein (natürlich unter Nennung der genauen Dosierung, Anwendungsdauer und –häufigkeit, möglicher Kontraindikationen u.ä.)? Oder gibt es ein Gesetz, welches besagt, dass ätherische Öle / Duftstoffe in Deutschland unter einem bestimmten Prozentsatz sein müssen?
Zur Erklärung: In Deutschland werden ätherische Öle selbst bei medizinischen Anwendungen meist nur 0,5 bis 2 prozentig konzentriert – in der französischen Aromatherapie hingegen werden sie, wenn dies erforderlich ist, auch bis zu 40-prozentig konzentriert und, in seltenen Fällen, in sehr geringer Dosierung und unter strikten Anwendungsrichtlinien, sogar pur eingesetzt.

4. Darf ich meine Rezepte, entsprechend dem jeweiligen Einsatzgebiet, „Schmerz-Öl", „Grippe-Öl", „Erkältungs-Balsam", „Zecken-Spray" und ähnliches nennen, oder sind derartige Bezeichnungen in Deutschland (aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes o. ä.) verboten? Falls es verboten ist, wie könnte man es dann formulieren, um auf das Einsatzgebiet hinzuweisen?

5. Darf ich, wenn ich einzelne ätherische Öle (wie Lavendel, Ravintsara u.ä.) näher vorstelle, auch die bekannten therapeutischen Wirkungen und Einsatzgebiete dieser Öle aufzählen? Dies ist in zahlreichen französischen Büchern, die ich habe, der Fall. Ich weiß aber nicht, ob das auch in Deutschland erlaubt wäre, denn in Deutschland werden ätherische Öle ja v. a. als Bedarfsmittel oder Kosmetikum verkauft. Beispiel: "Ravintsara ätherisches Öl. Bekannte Wirkungen: antiviral, atemwegsbefreiend, auswurffördernd, immunsteigernd. Bekannte Einsatzgebiete: Grippe, Erkältung, virale Krankheiten, nervliche und körperliche Erschöpfung, Immunschwäche." Dürfte ich so etwas schreiben?

5. Gibt es sonst noch etwas, das Sie mir raten würden?

Mit freundlichen Grüßen!

12. März 2025 | 10:32

Antwort

von


(1142)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


1. Wenn Sie DIY-Rezepte für körperliche oder psychische Beschwerden auf Basis ätherischer Öle in Ihrem Buch verwenden, müssen Sie darauf achten, dass Sie keine Heilversprechen machen, die nicht wissenschaftlich gesichert sind. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbietet irreführende Werbung, insbesondere wenn diese nicht auf gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis beruht. Sie sollten sicherstellen, dass Ihre Aussagen durch wissenschaftliche Studien gestützt werden können, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Zudem sollten Sie darauf hinweisen, dass die Anwendung der Rezepte auf eigene Verantwortung erfolgt und im Zweifelsfall ein Arzt oder Heilpraktiker konsultiert werden sollte.



2. Sie dürfen DIY-Rezepte für Beschwerden veröffentlichen, auch wenn Sie kein Heilpraktiker oder Arzt sind, solange Sie keine Heilversprechen machen, die gegen das HWG verstoßen. Es ist wichtig, klarzustellen, dass die Rezepte nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung oder Behandlung gedacht sind.



3. Es gibt keine spezifische gesetzliche Regelung, die die Konzentration von ätherischen Ölen in DIY-Rezepten beschränkt. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Konzentrationen sicher sind und keine gesundheitlichen Risiken darstellen. Es ist ratsam, die Konzentrationen und Anwendungshinweise klar zu kommunizieren und mögliche Kontraindikationen zu nennen.



4. Bezeichnungen wie „Schmerz-Öl", „Grippe-Öl" oder „Erkältungs-Balsam" könnten problematisch sein, da sie als Heilversprechen interpretiert werden könnten. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, könnten Sie neutralere Bezeichnungen verwenden, die nicht direkt auf eine medizinische Wirkung hinweisen, wie „Wohlfühl-Öl" oder „Entspannungs-Balsam". Sie können auch darauf hinweisen, dass die Produkte zur Unterstützung des Wohlbefindens gedacht sind.



5. Sie dürfen die bekannten therapeutischen Wirkungen und Einsatzgebiete ätherischer Öle aufzählen, solange Sie darauf hinweisen, dass diese Informationen auf traditionellen Anwendungen oder wissenschaftlichen Studien basieren und keine Heilversprechen darstellen. Es ist wichtig, die Informationen sachlich und ohne übertriebene Versprechungen darzustellen.



6. Es wäre ratsam, in Ihrem Buch einen Disclaimer einzufügen, der darauf hinweist, dass die Informationen nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung gedacht sind und dass die Leser im Zweifelsfall einen Arzt oder Heilpraktiker konsultieren sollten. Dies kann helfen, rechtliche Risiken zu minimieren.




Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 12. März 2025 | 10:57

Danke für Ihre Frage! Dürfte ich zum Beispiel schreiben "DIY-Rezept zur Unterstützung bei einer Grippe"? Oder wäre "Unterstützung bei einer Grippe" auch ein "Heilversprechen" das verboten ist? Ich frage, da ich die spezielle Indikation (in diesem Fall Grippe) schon irgendwie benennen müsste (für eine reine Besserung des alltäglichen Wohlbefindens wäre die Dosierung nämlich zu hoch - außerdem sind es ganz spezielle Einsatzgebiete, die mit den therapeutischen Eigenschaften der verwendeten Öle zu tun haben).

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. März 2025 | 11:12


Die Formulierung "DIY-Rezept zur Unterstützung bei einer Grippe" könnte problematisch sein, da sie als Heilversprechen interpretiert werden könnte. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbietet irreführende Werbung, insbesondere wenn diese nicht auf gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis beruht. Die Rechtsprechung legt bei der Beurteilung, ob eine Werbung irreführend ist, einen strengen Maßstab an.



Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie eine Formulierung wählen, die keine direkte medizinische Wirkung verspricht. Eine mögliche Alternative könnte sein, die Rezepturen als "DIY-Rezept zur Unterstützung des Wohlbefindens bei Erkältungsgefühlen" zu bezeichnen. Dies deutet auf eine allgemeine Unterstützung hin, ohne eine spezifische medizinische Wirkung zu versprechen.

Bewertung des Fragestellers 12. März 2025 | 11:58

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