Arbeitslosengeldberechnung

16. Juni 2008 19:59 |
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Arbeitsrecht


sehr geehrte damen und herren,

ich war vom 01.10.1993 bis zum 31.03.2007 bei der firma x beschäftigt.
dann erfolgte die fristlose kündigung.
in der zeit vom 01.04.2007.30.09.2007 erhielt ich arbeitslosengeld.
nachdem ich jedoch nach der arbeitsgerichtsverhandlung wieder rückwirkend beschäftigt wurde musste das alg zurückbezahlt werden.
soweit alles in ordnung.
am 01.10.2007 trat ich meine neue stelle an.
hier wurde ich zum 01.06.2008 gekündigt.
gemäss der arbeitsagentur soll das arbeitsloengeld von der damaligen bemessungsgrundlage ausgehen.
ich habe in den letzten 8 monaten bei der neuen firma das doppelte verdient.
da ich ja eigentlich die letzten 15 jahre nicht arbeitslos war denke ich sollte die berechnung vom letzten brutto ausgehen.
die dame in der arbeitsagentur sagt nein.
die rechtsberatung der arbeitsagentur sagt da ich die leistungen
zurückbezahlen musste war ich eigentlich gar nicht arbeitslos.
wie sehen sie die sache.
gruss aus bayern
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Da sich Ihre Kündigung als unwirksam herausgestellt hat, bestand Ihr ursprüngliches Arbeitsverhältnis ungekündigt fort.
Sie waren daher richtigerweise rechtlich gesehen seit dem Jahre 1993 nicht arbeitslos und haben auch kein Arbeitslosengeld bezogen.

Ich empfehle Ihnen daher vorbehaltlich einer Prüfung anhand der Unterlagen Widerspruch gegen den ALG- Bescheid einzulegen.


Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen


Florian Günthner
Rechtsanwalt
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