Anfechtung eines mittels arglistigewr Täuschung erlangten Mietvertrages

12. November 2019 13:33 |
Preis: 70,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Ein Mietaspirant bittet darum, die Kaution bei Abschluss des Mietvertrages in zwei Raten (01.11.2019/01.12.2019) zahlen zu dürfen, da er erst zwei Monate festangestellt ist. Nach Beratung mit der Maklerin und Erkundigung beim Arbeitgeber wird die Ratenzahlung, deren erste Rate in bar (!) erfolgt, akzeptiert unter der Massgabe, dass dann die erste Mietzahlung bei Abschluss des Mietvertrages gesichert sein muss. Der Mieter erklärt, er habe bereits die Zahlung über die Online-Bank N26 veranlasst und will auf seinem Handy die Zahlung nachweisen, kann allerdings nicht verstehen, warum er trotz Bemühungen keinen Zugriff auf sein Konto herstellen kann. Meine Frau kann als 70Jährige mit Internet, Handy, Google etc. wenig anfangen, kann sich allerdings nicht vorstellen, derartig krass getäuscht zu werden, glaubt dem Mieter, der selbstverständlich gleich am nächsten Werktag dieses Problem mit der Bank klären will und unterschreibt den Mietvertrag (am 01.11.2019). Eine Mietzahlung ist bis heute (12.11.2019) nicht eingegangen. Auf Mahnungen und Anrufe antwortet der Mieter nicht.
Im Selbstversuch habe ich ein Konto bei der N26 beantragt und stelle fest, dass dazu lediglich die Mitteilung einer Handynummer nötig ist, keine Überprüfung der Personalien, kein Postident, noch nicht einmal eine email-Adresse wird verlangt. Es ist davon auszugehen, dass der Mieter dieses Konto nur eingerichtet und die entsprechende IBAN mitgeteilt hat, weil die Angabe eines Bankkontos von der Maklerin verlangt wurde. Irgendwelche Aktivitäten scheinen auf diesem Konto nicht angefallen zu sein. Dass der Mieter sich mit derartigen Tricks einen Mietvertrag erschlichen hat. wirft folgende Frage auf: Kann man zivilrechtlich den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten? Oder kann man auch strafrechtlich wegen der offensichtlich geplanten Täuschung und Erschleichung eines Mietvertrages Betrugsanzeige erstatten?
12. November 2019 | 15:09

Antwort

von


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E-Mail: info@jan-wilking.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Deutschland kann ein Konto nicht anonym eröffnet werden. Auch bei N26 muss der Kunde sich durch ein Verifizierungsverfahren, z.B. per Postident oder Video legitimieren. Das Konto ist daher einer bestimmten Person zugeordnet, die sich anhand eines Ausweises oder vergleichbarer staatlicher Dokumente ausgewiesen hat.

Allein aus der Kontoeröffnung bei N26 können Sie daher keine Rückschlüsse auf einen Betrugsversuch ziehen oder eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung stützen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass tatsächlich ein anderes Problem mit der Überweisung vorliegt, auch wenn das Verhalten des Mieters nicht sonderlich seriös wirkt.

Solange Sie keine weiteren Anhaltspunkte für eine arglistige Täuschung durch den Mieter haben, sehe ich hier momentan nur die Möglichkeit, den zweiten Zahlungstermin abzuwarten und dann gemäß § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr.3a BGB fristlos zu kündigen. Sollte die noch offene Kautionsrate allerdings zwei Monatsmieten erreichen, wäre bereits jetzt eine fristlose Kündigung gemäß § 569 Absatz 2a BGB möglich.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 12. November 2019 | 16:35

Vielen Dank für Ihre Mühe. Heisst das, der Rückstand einer Miete plus des noch offenen Kautionanteils, der 1,5-fach höher als eine Miete ist, würde eine fristlose Kü ndigung nach § 569, 2a BGB ermöglichen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. November 2019 | 16:41

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich leider mit nein beantworten muss. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen Miete und Kaution. Die ausstehende Kaution muss isoliert betrachtet mindestens 2 Monatsmieten betragen, ausstehende Miete darf nicht hinzuaddiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

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