Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt.
Die von Ihnen angedachte Verifizierung des Alters mittels des Post-Ident-Verfahrens wurde bislang von der Rechtsprechung nicht als ausreichend angesehen, da die Gefahr besteht, dass zwar der Besteller die Altersvoraussetzungen erfüllt, die eingeworfene Post jedoch sodann auch von jüngeren Personen geöffnet werden könnte (OLG München, Az: 29 U 2745/04). Um dies zu vermeiden müssen weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass minderjährige durch den Versand in den Besitz solcher Filme kommen können. Hierzu ist bspw. die Verifizierung des Alters mittels Personalausweischeck (durch Zusendung einer Kopie des Ausweises), verbunden mit der Versandform Einschreiben / Eigenhändig nutzbar.
Auch wäre es möglich, den "Über 18-Bereich" mittels eines sicheren AVS zu sperren. Dies natürlich immer gepaart mit der v.g. Versandform. Teilweise wird sogar angedacht, einen Abgleich mit den Datenbeständen der Schufa zu verlangen, um jedweden Missbrauch auszuschließen.
Jedenfalls haben Sie sicherzustellen, dass Ihre Sendung ausschließlich den volljährigen Empfänger erreicht. Sollten Sie keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen ergreifen, drohen Ihnen, neben wettbewerbsrechtlichen Folgen, u.U. auch strafrechtliche Konsequenzen.
Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt.
Die von Ihnen angedachte Verifizierung des Alters mittels des Post-Ident-Verfahrens wurde bislang von der Rechtsprechung nicht als ausreichend angesehen, da die Gefahr besteht, dass zwar der Besteller die Altersvoraussetzungen erfüllt, die eingeworfene Post jedoch sodann auch von jüngeren Personen geöffnet werden könnte (OLG München, Az: 29 U 2745/04). Um dies zu vermeiden müssen weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass minderjährige durch den Versand in den Besitz solcher Filme kommen können. Hierzu ist bspw. die Verifizierung des Alters mittels Personalausweischeck (durch Zusendung einer Kopie des Ausweises), verbunden mit der Versandform Einschreiben / Eigenhändig nutzbar.
Auch wäre es möglich, den "Über 18-Bereich" mittels eines sicheren AVS zu sperren. Dies natürlich immer gepaart mit der v.g. Versandform. Teilweise wird sogar angedacht, einen Abgleich mit den Datenbeständen der Schufa zu verlangen, um jedweden Missbrauch auszuschließen.
Jedenfalls haben Sie sicherzustellen, dass Ihre Sendung ausschließlich den volljährigen Empfänger erreicht. Sollten Sie keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen ergreifen, drohen Ihnen, neben wettbewerbsrechtlichen Folgen, u.U. auch strafrechtliche Konsequenzen.
Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
14. November 2006 | 14:44
Wie ist es denn bei Bezahlung mit Paysafe, Surfcard oder PayPal?
Dort ist doch die Volljährigkeit geprüft worden, oder nicht?
Und dann der entsprechenden Versendung mit Einschreiben / Eigenhändig?
MfG
Neue Medien
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
14. November 2006 | 14:53
Sehr geehrter Fragesteller,
soweit die genannten Systeme eine aktive Alterskontrolle durchführen, dürfte die Verwendung, immer mit dem persönlichen Versand verbunden, möglich sein.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie bspw. bei PayPal nicht zwingend verifiziertes, also identitätsüberprüftes, Mitglied sein müssen. Dies kann sodann wiederum zu einem Problem werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt