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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Im Internet sind unter youtube zahlreiche Filme und Musiktitel eingestellt.

Man kann in den gängigen die Musiktitel und Filme direkt im Internet aufrufen und im Internet ansehen/bzw. Hören.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, diese Musiktitel/Filme aufzurufen??

Mann kann als Internetnutzer ja schwerlich nachprüfen, ob derjenige, der diese Musiktitel/Filme unter youtube eingestellt hat, dazu berechtigt war
2. September 2010 | 12:16

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail: info@kanzlei-steidel.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich kurz unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Jeder Nutzer der Plattform unterwirft sich in rechtlich verbindlicher Weise den Nutzungsbedingungen des Betreibers.

In diesen Nutzungsbedingungen ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Inhalte im Eigentum des Betreibers stehen oder an diesen lizensiert sind ( s. Ziff. 11 der Bedingungen )

Jeder der Inhalte auf der Plattform zur Verfügung stellt, räumt dem Nutzer ein Recht zur Nutzung ein ( Ziff. 10 der Nutzungsbedingungen ).

Die gesamten Bedingugen finden sie hier:

http://www.youtube.com/t/terms

Bei Verletzung von Urheberrechten ist der Betreiber zur Löschung der Inhalte verpflichtet. Ansprüche können sich jedenfalls nur gegen den Betreiber richten.

Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben.



Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 13. August 2011 | 09:33

Sehr geehrter Herr Steidel,

dazu habe ich Nachfrage:

Es gibt Leute die unter Youtube (z.B. Videos) einstellen und andere Leute, die lediglich Videos, die unter Youtube eingestellt sind, hochladen und ansehen.

Derjenige der sich in Youtube lediglich Videos ansieht (und dort keine einstellt) hat natürlich Schwierigkeiten, zu überprüfen, ob derjenige, der diese Inhalte dort eingestellt hat, auch dazu uerheberrechtlich berechtigt war.

Darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass derjenige, der sich nur Videos in Youtube ansieht, nicht damit rechnen muss, dass er wegen einer Urheberechtsverletzung zivilrechtlich verfolgt wird?

Anderenfalls könnte man nur jedem anraten, sich in Youtube keine Videos mehr anzusehen.

Mit freundlichen Gruessen



Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. August 2011 | 14:39

So dürfen Sie die Antwort verstehen.

ANTWORT VON

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