Lohnsteuerklasse

| 7. März 2010 20:04 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Frau hat im September 2009 die an mich gerichtete Post
ohne meine Erlaubnis geöffnet und die darin enthaltene Lohnsteuerkarte entnommen.Mit ihrer und auch meiner Steuerkarte ging sie nun zum Landratsamt und ließ die Steuerklassen von 4/4 im 3/5 ändern zu meinen Ungunsten ändern.Ich erfuhr erst vor ein paar Tagen durch Zufall davon.Mir würde in dieser Kosterlation ein betächtlicher Schaden entstehen.
Meine Intervention bei der Lohnsteuerkartenstelle wurde mit der Begründung das meine Frau beide Steuerkarten vorgelegt hätte
abgelehnt.
Meine Frau hat meine Post geöffnet,mir die Steuerkarte bis heute vorenthalten und ist auch nicht bereit den alten Zustand wieder her zu stellen.
Wie kann ich rechtlich dagegen vorgehen?

7. März 2010 | 20:39

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

hier können Sie Strafantrag stellen. Denn das Verhalten Ihrer Frau dürfte eine Straftat nach § 202 StGB darstellen. Allerdings ist zur strafrechtlichen Verfolgung ein Strafantrag erforderlich.


Gegen Ihre Frau selbst können Sie auch zivilrechtlich vorgehen. Das Verhalten ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das zieht dann nach §§ 1004 , 823 BGB neben Unterlassung auch Schadensersatzansprüche nach sich (BGH NJW-RR 1990, 764 ). Diese können auch im Ersatz des steuerlichen Schadens liegen. Sie sollten daher einen Anwalt beauftragen, der die Ansprüche gegen Ihre Frau durchsetzt. Dazu gehört auch die Herausgabe der Steuerkarte.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 8. März 2010 | 05:22

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