Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Der Sachverhalt dürfte so zu bewerten sein, dass überhaupt kein gültiger Vertrag zwischen Ihnen und dem Fotoanbieter zustande gekommen ist. Sie haben auf dem Online-Bestellformular eine Bestellung abgegeben, diese stellt das Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Diese Bestellung wurde (in veränderter Form) vom Fotoanbieter bestätigt, dies stellt grds. die Annahme des vorherigen Angebots dar. Da die Annahme jedoch nicht auf das vorherige Angebot Bezug nahm, sondern dieses veränderte, gilt es als neues Angebot, vgl. § 150 Absatz 2 BGB
. Dieses neue Angebot haben Sie jedoch nicht angenommen, sondern unverzüglich zurückgewiesen.
Mangels wirksamen Vertrags hat der Fotoanbieter daher auch keinen Anspruch auf Bezahlung. Auf diesen Umstand sollten Sie den Fotoanbieter hinweisen und ihm die Rückgabe der erhaltenen Abzüge sowie die Durchführung des Vertrages zu den ursprünglich gewünschten Konditionen anbieten (ob aufgrund der Vorlagen ein bestimmtes Format nicht möglich ist, entzieht sich hierbei naturgemäß meiner Kenntnis). Sollte der Fotoanbieter diesbzgl. nicht einlenken wollen, wäre Ihnen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zu empfehlen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt
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