Darf ein Geldinstitut in meine Kontobewegungen schauen?

20. Januar 2009 07:44 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Dürfen Banken den Status meines Girokontos von privat zu geschäftlich ändern?

Ja, das ist rechtlich unbedenklich, da für Privatkunden und Geschäftskunden unterschiedliche Konditionen gelten. Banken können nach billigem Ermessen die Entgelte für die Kontoführung ändern, worauf üblicherweise in den AGB hingewiesen wird.

Ich habe seit vier Jahren ein privat genutztes Girokonto bei der *****Bank.

Vor einer Woche bekam ich von der *****Bank ein Schreiben, dass sie auf Grund der Eingangszahlungsarten festgestellt haben, dass ich das Konto geschäftlich nutze.

Nun hat die *****Bank mein Konto eigenmächtig in den Status eines geschäftliches Girokonto gewechselt und verlangt entsprechende Unterlagen (Gewerbenachweis etc.) sowie in Zukunft Kontoführungsgebühren.

Meine Fragen:

Darf das Geldinstitut überhaupt ein Blick in (!) mein Konto wagen? Verletzt dieses Verhalten, auch wenn ein Verdacht vorliegen würde, nicht Rechte, wie z.B. das Datenschutzrecht?

Darf das Geldinstitut einfach den Status meines Girokontos von privat zu geschäftlich wechseln?

Besten Dank für die kompetente Benantwortung meiner Frage

-- Einsatz geändert am 20.01.2009 18:58:54

20. Januar 2009 | 19:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Ein Kontoeinsichtsrecht kann den Banken und Sparkassen nicht verwehrt werden, da ansonsten der Geschäftsbetrieb nicht aufrecht erhalten werden könnte.
Den Bankangestellten ist es aber untersagt, Kontodaten an unbefugte Dritte weiterzugeben.

Datenschutzrechtlich bedenklich wäre bspw., wenn eine Bank Kontobewegungen auf Geldwäsche überprüfen würde, ohne den Kunden hierüber in Kenntnis zu setzen.


Darf das Geldinstitut einfach den Status meines Girokontos von privat zu geschäftlich wechseln?

Ja, das ist deshalb unbedenklich, weil für Privatkunden und Geschäftskunden andere Konditionen (Zinsen und Entgelte) gelten.

Das Entgelt für Leistungen, die von einem Bankkunden im
Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise
dauerhaft in Anspruch genommen
werden (wie zB die Kontoführung), können Banken nach
billigem Ermessen ändern (vgl. § 315 BGB ). Dies ergibt sich in der Regel aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Rechtsanwalt Karlheinz Roth

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