Wärmepumpeneinbau

| 29. August 2025 15:50 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


19:05

ich habe vor ein paar Monaten eine Wärmepumpe bei der Firma Galvanek bestellt. Der Verkäufer und ein Wärmegutachter waren vor Ort und haben mich beraten. Da unser Heizungsraum sehr klein ist haben wir von Anfang an gesagt, das wir den Raum auch als Wäscheraum und Durchgang brauchen. Uns wurde gesagt, das die neue Heizung eher kleiner als größer wird.
Jetzt standen plötzlich die Monteure (Slowaken ohne Deutschkenntnisse , gebrochen englich) vor der Tür(ohne Anmeldung), Ware wurde vorher zugesandt (ohne Absprache) , Elektroarbeiten wurden ohne Kenntnisse über die richtige Platzierung nach VDE. die Tür zum Heizungsraum kann nicht mehr geschlossen werden.
Der Verkäufer geht nicht mehr ans Telefon, der Bauleiter (in Süddeutschland sitzend) sagt wir hätten, das bestellt, die Ware ist da und teilweise eingebaut.
Was haben wir für Möglichkeiten? Wir sind Rechtsschutzversichert bei der Deurag(Wochenende) und brauchen eine verbindliche Aussage

29. August 2025 | 16:34

Antwort

von


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26131 Oldenburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt liegt ein Werkvertrag mit der Firma Galvanek vor, bei dem Sie eine Wärmepumpe bestellt und eine Beratung durch den Verkäufer sowie einen Wärmegutachter erhalten haben. Die aktuelle Situation weist mehrere rechtliche Problemfelder auf: Mängel am Werk, fehlende Abstimmung bei Lieferung und Montage, Kommunikationsprobleme mit dem Vertragspartner und eine möglicherweise nicht vertragsgemäße Ausführung.



1. Vertragspartner und Anspruchsgegner:

Ihr alleiniger Anspruchsgegner ist die Firma Galvanek, mit der Sie den Vertrag geschlossen haben. Ansprüche gegen den Hersteller oder die Monteure bestehen nicht direkt, sondern nur gegenüber Ihrem Vertragspartner.



2. Mängel und Abweichungen vom Vertrag:

Wenn die Wärmepumpe nicht wie vereinbart eingebaut wurde, insbesondere wenn die Größe nicht den Absprachen entspricht und der Heizungsraum nicht wie zugesichert nutzbar ist, liegt ein Sachmangel vor (§ 633 BGB). Ein Werk ist mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder nicht funktionstauglich ist. Auch die fehlerhafte Ausführung der Elektroarbeiten nach VDE und die Tatsache, dass die Tür nicht mehr schließbar ist, sind als Mängel zu werten.



3. Ihre Rechte bei Mängeln:

Sie haben das Recht, die Abnahme zu verweigern, solange die Mängel nicht beseitigt sind. Sie sollten die Mängel schriftlich rügen und der Firma Galvanek eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Die Frist sollte je nach Umfang der Mängel zwischen zwei und vier Wochen liegen. Die Mängelrüge sollte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, um die Nachweisbarkeit zu sichern.



4. Vorgehen bei fehlender Reaktion:

Reagiert die Firma Galvanek nicht innerhalb der gesetzten Frist, können Sie den Rücktritt vom Vertrag erklären und die Rückzahlung der geleisteten Beträge verlangen. Sie können auch eine Minderung des Kaufpreises verlangen, wenn Sie die Anlage behalten möchten, aber die Mängel nicht vollständig behoben werden.



5. Dokumentation:

Es ist wichtig, alle Mängel und die Kommunikation mit der Firma Galvanek sorgfältig zu dokumentieren. Fertigen Sie Fotos von der eingebauten Wärmepumpe, der Tür, den Elektroinstallationen und dem Heizungsraum an. Halten Sie schriftlich fest, wann und wie die Monteure vor Ort waren und welche Arbeiten ausgeführt wurden.



6. Rechtsschutzversicherung:

Da Sie rechtsschutzversichert sind, können Sie die Kosten für eine rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche über die Deurag abwickeln. Sie können auch ein selbständiges Beweisverfahren einleiten, um ein gerichtsfestes Gutachten über die Mängel zu erhalten. Hier sollten Sie der Versicherung schon einmal den Fall schildern und kostenauslösende Maßnahmen wie die Einschaltung eines Anwalts oder Gerichts nur nach vorheriger Abstimmung mit der Versicherung einleiten.



Zusammengefasst:

- Sie sollten die Mängel schriftlich rügen und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.

- Die Abnahme können Sie verweigern, solange die Mängel nicht beseitigt sind.

- Nach erfolgloser Fristsetzung können Sie den Rücktritt vom Vertrag erklären und die Rückzahlung verlangen oder den Kaufpreis mindern.

- Dokumentieren Sie alle Mängel und die Kommunikation.

- Ihre Rechtsschutzversicherung kann die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen.



Sie haben damit eine klare und verbindliche rechtliche Grundlage, um gegen die Firma Galvanek vorzugehen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 29. August 2025 | 17:18

Hallo Herr Wilking,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Kann ich die Arbeiten dann sofort stoppen ? bzw. muss ich die Firma Galvanek bzw. den Bauleiter schriftlich oder per Telefon über den sofortigen Stop informieren?Der Bauleiter hat ja schon am Telefon gesagt, diese Heizung sei so bestellt worden und da könne er nichts mehr ändern. Teile seien schon geliefert bzw. montiert worden. das könne nicht mehr rückgängig gemacht werden. wir müssten das alles bezahlen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. August 2025 | 19:05

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.


Sie können die Arbeiten nicht ohne Weiteres sofort und einseitig stoppen, sondern müssen grundsätzlich zunächst die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben einhalten. Nach dem Werkvertragsrecht sind Sie verpflichtet, dem Unternehmer (hier: Firma Galvanek) zunächst die Gelegenheit zur Nacherfüllung bzw. Mängelbeseitigung zu geben.



Das bedeutet:

Sie sollten der Firma Galvanek die Mängel schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Erst wenn diese Frist fruchtlos verstreicht, können Sie weitere Schritte wie Rücktritt vom Vertrag oder Selbstvornahme der Mängelbeseitigung einleiten.



Ein sofortiger Baustopp ist nur dann rechtlich zulässig, wenn eine weitere Ausführung der Arbeiten für Sie unzumutbar wäre (z.B. bei Gefahr im Verzug oder gravierenden Pflichtverletzungen). Im Regelfall ist aber zunächst die schriftliche Mängelanzeige und Fristsetzung erforderlich.



Sie sollten die Firma Galvanek bzw. den Bauleiter schriftlich (nicht nur telefonisch) über die festgestellten Mängel und Ihren Wunsch, die Arbeiten bis zur Klärung der Sachlage zu stoppen, informieren. Die Schriftform (z.B. per Einwurfeinschreiben) ist wichtig, um den Zugang und Inhalt der Mitteilung beweisen zu können. Im Kontext wird ausdrücklich empfohlen, die Mängelrüge beweissicher zuzustellen.



Zusammengefasst:

- Sie müssen die Firma schriftlich über die Mängel und Ihren Wunsch, die Arbeiten zu stoppen, informieren.

- Ein sofortiger, einseitiger Baustopp ist rechtlich nur in Ausnahmefällen möglich.

- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung und verweigern Sie ggf. die Abnahme.

- Erst nach fruchtlosem Ablauf der Frist können Sie weitergehende Rechte (Rücktritt, Selbstvornahme, Schadensersatz) geltend machen.



Die Aussage des Bauleiters, dass "das nicht mehr rückgängig gemacht werden könne" und "alles bezahlt werden müsse", ist rechtlich nicht zutreffend, solange die Arbeiten mangelhaft oder nicht vertragsgemäß sind. Sie sind nicht verpflichtet, eine mangelhafte oder nicht vereinbarte Leistung zu akzeptieren oder zu bezahlen.



Sie sollten also jetzt schriftlich reagieren und die weitere Vorgehensweise dokumentieren.

Bewertung des Fragestellers 29. August 2025 | 19:52

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