Sehr geehrter Fragesteller,
in der Welt der Bots ist fast jeder auffällig.
Ich kann bei Ihnen keinen Straftatbestand erkennen, nicht einmal dann, wenn Sie „Kinderporno" eingegeben hätten, wofür es 1000 Gründe geben könnte.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
Sehr geehrte Fragestellerin,
um dies noch einmal zu ergänzen:
Schon mit dem Begriff "Kidnap" liegt überhaupt kein Bezug zu irgendwelchen Sexualstrafstaten vor.
Daher fehlt es auch an jeglichem Anfangsverdacht. Sollte wider Erwarten hier dennoch auf Sie etwas zukommen, können Sie sich jederzeit gerne bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke