diskriminierende Eintrittspreise beim sächsischen Mädchen/ Frauen Fußballpokalfinale

| 30. April 2025 08:45 |
Preis: 65,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Morgen,

als Eltern einer Nachwuchsfussballerin haben wir für die morgigen Pokalfinals der Mädchen bzw. Frauen einen Link auf die Seite des Sächsischen Fußballverbandes (SFV) erhalten.

Neben allgemeinen Informationen wird unter Anderem ein Eintrittspreis von 3 EUR für Männer und 2 EUR für Frauen bei den C- Juniorinnen sowie 5 EUR für die männlichen und 3 EUR für die weiblichen Zuschauer angekündigt.

Dies stellt für mich eine Diskriminierung als Mann dar. Zudem sehe ich darin eine Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Auf meine Email an den SFV, wo ich höflich darauf aufmerksam machte, wurde natürlich nicht reagiert.

Nun möchte ich, dass auch die Funktionäre des SFV sich an das geltende Recht halten,
und mich mit Ihrer Praxis nicht als Menschen zweiter Klasse behandeln oder sonstwie diskriminieren. Eventuell kann man dies mit einer Abmahnung o.Ä. den Verband dazu bringen, sich an geltendes Recht zu halten und die zu übereifrigen Mitarbeiter arbeitsrechtlich zu belangen.

Soll ich morgen Fotos machen, ein kurzes Video drehen und es einem Anwalt übergeben oder gleich die Polizei rufen, damit sie die Situation vor Ort selbst prüft und dokumentiert? Vielen Dank T.K.

Link zu betreffenden Seite:

https://www.sfv-online.de/news/details/pokalendspiele-bei-den-frauen-und-juniorinnen/

Eintrittspreise an unteren Ende er Seite

30. April 2025 | 09:42

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

sicher kann man eine Diskriminierung hier sehr gut vertreten. Allerdings muss man sich doch ernsthaft die Frage stellen, ob man auch bei Gericht damit durchdringt.

Zum einen ist die Ungleichbehandlung sehr moderat in absoluten Zahlen. Nicht auf relativer Ebene. Das stimmt.

Andererseits kann ein Richter zusätzlich auch den Förderungsgedanken heranziehen, dass generell mehr Frauen zum Frauenfußball gezogen werden sollen, um ihn insgesamt zu fördern und wachsen zu lassen.

Siehe: https://www.bundestag.de/resource/blob/816584/e3dd847eb0701c9f9b687a59af5d3b12/WD-7-129-20-pdf.pdf

Und vor allem:

§ 20 AGG:

"(1) 1Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. 2Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung

1. der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,
2. dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt,
3. besondere Vorteile gewährt und ein Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt,
4. an die Religion eines Menschen anknüpft und im Hinblick auf die Ausübung der Religionsfreiheit oder auf das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform sowie der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion zur Aufgabe machen, unter Beachtung des jeweiligen Selbstverständnisses gerechtfertigt ist.
(2) 1Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen. 2Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist im Falle des § 19 Abs. 1 Nr. 2 nur zulässig, wenn diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen."

Dieser sachliche Grund ist hier meines Erachtens klar vorhanden. Ich rate Ihnen von einem Rechtsstreit ab.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


Bewertung des Fragestellers 30. April 2025 | 10:37

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Vielen Dank für die Antwort und die ausführliche und plausible Erklärung. Auch wenn ich im Prinzip Recht habe, rät mir der Anwalt wegen der Geringfügigkeit und eventuell unterschiedlicher Auslegeung des Sachverhalts von weiteren Schritten ab. Somit spare ich überflüssige Anwalts- und Gerichtskosten. Das ist auf jeden Fall sehr fair !!!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 30. April 2025
5/5,0

Vielen Dank für die Antwort und die ausführliche und plausible Erklärung. Auch wenn ich im Prinzip Recht habe, rät mir der Anwalt wegen der Geringfügigkeit und eventuell unterschiedlicher Auslegeung des Sachverhalts von weiteren Schritten ab. Somit spare ich überflüssige Anwalts- und Gerichtskosten. Das ist auf jeden Fall sehr fair !!!


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