Einreiseformalitäten

| 22. April 2025 15:02 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe meine Nichte und ihre Tochter (13 Jahre alt) aus Peru für zwei Wochen nach Deutschland eingeladen. Der Vater hat seine Einverständniserklärung in spanisch und in deutsche in ein Formblatt eingetragen. Muss dieses von einem Notar und/oder der deutschen Botschschaft beglaubigt werden? Soll die Tochter eine Geburtsurkunde mitführen, woraus hervorgeht, dass er der Vater ist?
Muss auch dieses Dokument beglaubigt werden?

22. April 2025 | 15:35

Antwort

von


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41239 Mönchengladbach
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Guten Tag,

für die Einreise einer Minderjährigen aus Peru nach Deutschland mit nur einem Elternteil oder ohne Elternteil ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteils grundsätzlich erforderlich. Die deutschen Auslandsvertretungen – insbesondere die Botschaft in Lima – verlangen in der Regel, dass diese Einverständniserklärung notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen ist, um ihre Echtheit und internationale Anerkennung sicherzustellen. Eine einfache Unterschrift auf einem Formblatt reicht in der Regel nicht aus, auch wenn es zweisprachig ausgefüllt ist.

Darüber hinaus ist es sehr zu empfehlen, dass die Tochter eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitführt, aus der eindeutig hervorgeht, dass der Vater auch rechtlich als solcher eingetragen ist. Auch dieses Dokument sollte im Regelfall mit einer Apostille versehen sein, damit es von deutschen Behörden anerkannt wird. Zusätzlich sollte gegebenenfalls eine übersetzte Version (ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer) mitgeführt werden, sofern die Originalurkunde nicht bereits mehrsprachig oder auf Deutsch ist.

Die Notwendigkeit dieser Formalitäten ergibt sich aus dem Schutz des Kindeswohls und der internationalen Reisedokumentation, um Kindesentziehungen vorzubeugen. Ich empfehle Ihnen, vor der Reise zusätzlich direkt bei der deutschen Botschaft in Lima nachzufragen, ob dort zusätzliche Anforderungen bestehen oder ob eine Bestätigung des Notars in Peru anerkannt wird, ohne den Umweg über eine Apostille.

Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass es bei der Einreise keine Schwierigkeiten gibt und die Dokumente formal korrekt sind.

Näheres unter:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308

Viele Grüße


Bewertung des Fragestellers 27. April 2025 | 14:38

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