Sehr geehrter Ratsuchender,
lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Ja, ein Arbeitgeber darf einen pflegenden Angehörigen als Arbeitnehmer ablehnen.
Er ist in der Entscheidung frei und braucht keinen Grund, darf damit auch einen falschen Grund nennen.
Ich sehe auch keine Diskriminierung im Sinne des AGG.
Sie haben schlicht keinen Rechtsanspruch auf Einstellung. Es fehlt an der Anspruchsgrundlage.
Grundrechte finden nur mittelbar zwischen privaten Akteuren Anwendung..
Ich sehe hier keine Diskrimnierung Ihrerseites.
Mit welchen Grundrechten wollen Sie argumentieren?
Selbst wenn Sie auf Grundrechte abstellen, kann sich auch der Pflegedienst auf diese berufen.
Die Vertrags(abschluss)freiheit wird zivilrechtlich in § 311 Abs. 1 BGB vorausgesetzt und unterfällt der allgemeinen Handlungsfreiheit des Artikels 2 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Sie könnten sich zwar auf Art. 12 Abs. 1 S. 1, 2. Variante GG berufen, "Alle Deutschen haben das Recht, [...] [den] Arbeitsplatz [...] frei zu wählen.
Für den Pflegedienst gilt das aber auch. Er kann sich auf die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 S. 1, 1. Variante GG) berufen.
Im können (grundsätzlich) keine Arbeitskräfte aufgezwungen werden.
Selbst wenn Sie einen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages hätten (also die Frage des "Ob"), wäre dessen Inhalt bezüglich beruflicher Qualifikation; Gehalt [Mindeslohn oder branchenüblicher Lohn], Arbeitszeit und Arbeitsort [im bisherigen Umfang oder z.B. mit 30 h und entsprechendem Weisungsrecht für Tätigkeiten außerhalb der Wohnung der Schwiegermutter], Urlaubsanspruch und Kündigungsfrist (die Frage des "Wie").
Ihnen steht es Ihrerseits aber frei, die Gerichte zu bemühen (Art. 104 Abs. 1 GG). Das ist auch bei aussichtslosen Klagen möglich.
Es tut mir leid, Ihnen keine positive Nachricht übermitteln zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Anwalt
Sie haben mich missverstanden:-
Unabhängig von der Frage der Grundrechte stellte sich hier die noch nicht von Ihnen beantwortete Frage: -ist es wirklich "rechtlich nicht möglich" mich als Betreuer bei meiner Schwiegermutter mit der ich keinen gemeinsamen Haushalt habe, einzusetzen, wie Pflegedienst es behauptet was ich auch in meiner Frage an Sie angegeben habe, oder ist es nur eine billige Schutzbehauptung des Pflegedienstes? Ich wäre dankbar für die KLarstellung denn bei meiner Frage geht es gerade darum.
mit freundlichen Grüßen
der Ratsuchende
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich so nicht geselesen / verstanden habe.
Sie zitierten: "[...] ist es uns leider nicht möglich Sie anzustellen [...]" und "Geht das so." / "Darf ein Arbeitgeber einen pflegenden Angehörigen ablehnen [...]?"
Mangels vertiefter Kenntnis des Sozial- und Betreuungsrecht kann ich nicht bestätigen, dass es dem Pflegeheim verboten ist, Sie einzustellen.
(Das heißt aber nicht, dass eine Pflicht besteht. Es gibt auch keine Pflicht des sogar ein Verbot für den Dienstleister, Sie [rechtlich korrekt] zur beraten.)
Der Pflegediest hat auch nicht wegen rechtlicher Unmöglichkeit abgesagt.
Es genügt für wirtschaftliche und/ oder tatsächliche (auch nur gefühlte) Unmöglichkeit, dass es schwer zu unterschieden wäre, welche Tätigkeiten zur rechtlichen Betreuung gehören, welche zur privaten Hilfe und welche bezahlte zur bezahlten Arbeitsleistung.
Durch die räumliche Nähe, könnte es ein 24-Stunden-Job sein. Das rechtliche und vor allem wirtschaftliche Risiko für den Pflegedienst (bezüglich Steuern, Arbeitszeitgesetz, alles bußgeldbewährt, sowie anwaltlicher Beratung) ist wohl einfach zu hoch.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Sie können übrigens Pflegegeld (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html) beantragen oder sich von der zu pflegenden Person anstellen lassen.