nicht Beachtung einer Vorsorgemaßnahme

| 22. Juli 2024 13:24 |
Preis: 80,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Meine Großtante ist 2021 in einem Pflegeheim verstorben.

Sie hatte mich im Testament als Alleinerbin eingesetzt und außerdem eine notariell beglaubigte Generalvollmacht unterschrieben.ú

Im April habe ich, da ich nicht sicher war ob sie an Atemnot litt, einen Notarzt angerufen, bei der Vermittungsstelle aber berets gesagt, dass meine Tante nicht in ein Krankenhaus solle, wenn mit der Atmung alles ok wäre.

Die Sanitäter die recht schnell da waren, haben auch sofort die Luftzufuhr überprüft und gesagt, das die Tante genug Luft bekäme.

Der Notarzt, der erst danach eintraf hat kurz mit meiner Tante gesrochen und dann beschlossen sie in ein Krankenhaus einliefern zu lassen. Dagegen haben sowohl die Tante, als auch ich,mit Hinweis auf die Generalvollmacht, protestiert.
Trotzdem hat der Arzt die Einweisung angeordnet, mit der Begründung: das es der Tante schlecht gehe und das sie schlecht Luft bekäme.

Ich schrieb direkt eine E-Mail an das Krankenhaus und habe angekündigt meine Tante am Abend des nächsten Tages wieder abzuholen..
Darauf hat man gar nicht reagiert.

Die Tante blieb dar0nn knapp drei Wochen im Krankenhaus, und sollte vor allem, danach nicht mehr nach Hause entlassen werden.

Ich habe eine Hilfe, die durch die Teilnahme eines Lehrgangs zur Betreuung von alten Personen geschult und berechtigt war, gehabt und wollte zusätzlich einen Pflegedienst beauftragen.
Abgesehen davon, wäre ich dann vollständig in die obere Wohnung des Hauses gezoge in der ich mich sowieso schon eingerichtet hatte.

Der Pflegedienst hatte auch zugesagt, wollte aber noch die behandelnen Ärzte sprechen. Ich habe ihnen diese genannt, aber danach hat sich von diesem, keiner mehr gemeldet.

Das meine Tante nicht mehr nach Hause entlassen wurde hatte gravierende Folgen:

a) wurde sie ihrem Zuhause von jetzt auf gleich entrissen und hat es dann nie wieder gesehen.

b) musste ich noch zu Lebzeiten meiner Großtante einen Verkauf des Grundstücks veranlasse um die Heimkosten tragen zu können. Normalerweise hätte ich das Haus niemals verkaufen wollen, da ich selbst einen großen Teil meines Lebens dort verbracht habe und einen engen Bezug zu dem Grundstück habe.

c) meine Tante hatte in dem Heim, das ich selbst ausgesucht hatte, aber nicht am Wohnort der Tante, sondern an meinem Wohnort lag, zunächst trotz schlechtem gesundheitlichen Befinden, überhaupt keine ärztliche Betreuung, weil normalerweise die jeweiligen Hausärzte für die Betreuung der Bewohner*innen zuständig sind.
Das war mir nicht bekannt und den Ärzten die sie entlassen haben, schien dies wohl auch nicht so wichtig, obwohl sie ja, wie ich später gelesen habe, eine Nachsorgepflicht haben.

d) durch den schnellen Verkauf des Grundstücks habe ich nicht nur einen Teil meines Zuhauses verloren, sondern auch einen erheblichen finanziellen Verlust durch die Erbschaftsteuer (30 %) erlitten. Diese ist ja nochmal höher wenn man ein Grundstück innerhalb eines Jahres verkaufen (muss).

Zu guter letzt, habf ixh es nicht verhindern können, dass der letzte Wunsch meiner Großtante, nämlich Zuhause sterben zu können,
eingehalten wurde.

Ich habe übrigens über sämtliche Ereignisse und Telefongespräche aus dieser Zeit, minutiös schriftliche Aufzeichnungen gemacht.

Meine Frage läuft nun darauf hinaus, ob man eine Chance auf Schadenersatz gegenüber dem Krankenhaus hat, wenn man dieses verklagen würde.
Soweit ich weiß endet die Verjährungsfrist ja erst mit Ablauf diesen Jahres.

Mit freundlichen Grüßen,
Eva Ewen

22. Juli 2024 | 13:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Sie hatten als Bevollmächtigte Ihrer Großtante das Recht, in Absprache mit ihr über den Aufenthaltsort zu entscheiden. Durch die notariell beglaubigte Generalvollmacht waren Sie befugt, die Entlassung aus dem Krankenhaus zu verlangen. Dem Wunsch Ihrer Großtante und Ihrem als Bevollmächtigte hätte entsprochen werden müssen.

2. Das Krankenhaus hat auf Ihre E-Mail, in der Sie die Abholung ankündigten, nicht reagiert. Hier hätte man mit Ihnen als Bevollmächtigte in Kontakt treten und die Entlassung besprechen müssen.

3. Durch die Nicht-Entlassung entstanden Ihnen und Ihrer Großtante gravierende Nachteile - finanzieller Art durch den Verkauf des Hauses und die höhere Erbschaftsteuer, aber auch ideeller Art, da der letzte Wunsch Ihrer Großtante nicht respektiert wurde. Diese Schäden können Sie geltend machen.

4. Auch die fehlende ärztliche Nachbetreuung im Pflegeheim trotz schlechten Gesundheitszustands könnte ein Versäumnis der entlassenden Ärzte darstellen.

Insgesamt sehe ich gute Argumente für Schadensersatzansprüche wegen der Missachtung Ihrer Vollmacht und des Patientenwillens mit den daraus resultierenden Folgen.

Eine Klage gegen das Krankenhaus wäre aussichtsreich, müsste aber noch genau geprüft werden. Die Verjährung tritt wie von Ihnen angemerkt erst Ende 2024 ein.

Gerne können Sie die Unterlagen an Meine E-Mail-Adresse schicken, um Ihre Ansprüche im Detail zu prüfen. Ihre minutiösen Aufzeichnungen werden dabei sehr hilfreich sein.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


Bewertung des Fragestellers 29. Juli 2024 | 16:10

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